Die aktualisierten Bestimmungen über die Corona-Testpflicht und Gesundheitserklärung für die nach China reisenden Fluggäste
2023/01/16

Gemäß der am 08.01.2023 in Kraft getretenen vorläufigen Maßnahmen für den Personalverkehr zwischen China und Ausland nach der Einordnung und Behandlung der Coronavirus-Infektionen als Kategorie B der Infektionskrankheiten sind alle nach China reisenden Fluggäste verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden vor Abflugszeit nach China einen PCR-Test durchzuführen. Nur die Fluggäste mit negativem Testergebnis dürfen nach China reisen.

Die chinesische Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass die Fluggesellschaften ab dem 17. Januar 2023 (Ortszeit in Deutschland) den PCR-Testbericht (Papierbericht) innerhalb von 48 Stunden vor Abflugszeit nach China überprüfen werden, um die Gesundheit der Fluggäste bei internationalen Reisen weitestgehend zu gewährleisten. Das chinesische Zollamt wird auch bei der Einreise Stichprobekontrolle des Testberichts durchführen.

Um Fluggästen einen Überblicküber die Anforderungen für die Reise nach China zu verschaffen, hat das chinesische Generalkonsulat in München die „Guidelines for the Prevention and Control of COVID-19 for Travelings to China“ und die Anforderungen zu dem PCR-Testbericht beigelegt. Bitte lesen Sie die Anweisungen sorgfältig durch und befolgen Sie sie, damit Sie die Reise nach China reibungslos antreten können.


Guidelines for the Prevention and Control of COVID-19 for Travelings to China

1. Testpflicht: Alle nach China reisenden Fluggäste sind verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden vor Abflugszeit nach China einen PCR-Test durchzuführen. Nur die Fluggäste mit negativem Testergebnis dürfen nach China reisen. Bei postivem Ergebnis darf man erst die Reise antreten, wenn das Testergebnis negativ ist.

2. Gesundheitserklärung: Alle nach China reisenden Fluggäste sollten ihr PCR-Testergebnis in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes eintragen. Das kann über WeChat, Website https://htdecl.chinaport.gov.cn sowie App des Zollamtes geschehen.

3. Überprüfung beim Boarding: Die Fluggesellschaft überprüft den PCR-Testbericht (Papierbericht)beim Boarding.WerdenBericht nicht vorlegen kann, wirdihmdas Boarding verweigert.

4. Bitte tragen Sie eine Maske während des gesamten Fluges. Beachten Sie die Selbstschutzmaßnahmen vor der Abreise und minimieren damit möglichst das Infektionsrisiko.

5. Einreisekontrolle: Nach Ankunft im Zielflughafen erledigen Sie die erforderlichen Zollformalitäten mit Ihrem erworbenen Gesundheitserklärungscode. Das Zollamt überprüft den negativenPCR-Testbericht stichprobenartig. Fluggäste, deren Gesundheitserklärung normal ist und bei der routinemäßigen Infektionskontrolle durch das Zollamt keine Auffälligkeiten aufweisen, dürfen in die Öffentlichkeit entlassen werden. Für Fluggäste, deren Gesundheitserklärung Auffälligkeit aufweist und/oder die Symptome wie Fieber aufweisen, wird das Zollamt einen Schnelltest durchführen. Die positiv getesten Fluggäste sollten sich gemäß den Anforderungen der Mitteilung in häusliche Quarantäne begeben oder medizinisch behandeln lassen. Bei negativem Testergebnis wird das Zollamt gemäß dem Gesundheits- und Quarantänegesetz bei Grenzüberschreitung routinemäßige Einreisekontrolle durchführen.

6. Bitte halten Sie sich strikt an die Anti-Corona-Regeln vor Ort nach der Einreise in China.



Wichtige Hinweise auf die PCR-Tests

1. Der Testbericht muss den Namen der Getesten (identisch mit dem Namen auf dem für den Flug verwendeten Reisedokument), das Geburtsdatum und die Reisedokumentnummer aufführen.

2. Der Testbericht muss die Probenahmezeit oder Berichtzeit(Mindestens eines davon muss innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit sein), die Testmethode (Es muss PCR-Test sein, Antigen-Test ist nicht akzeptabel), das Testergebnis(Es muss negativ sein, Unklar oder Grauzone ist nicht akzeptabel) sowie den Namen und die Kontaktdaten der Teststelle aufführen.

3. Der Testbericht muss auf Englisch oder Deutsch sein und wird von der Fluggesellschaft überprüft.

4. Der Testbericht muss auf Papier sein. Ein elektronisches Dokument ist nicht akzeptabel. Bitte drucken Sie das Dokument aus und bringen Sie es mit.