Hinweis zur Verlängerung der Befreiung von der Fingerabdruckerfassung beim Visumsantrag
2023/12/13
Gemäß den aktuellen Bestimmungen gilt bis einschließlich 31. Dezember 2024 die Befreiung von der Fingerabdruckerfassung für alle berechtigten Antragsteller, die Geschäfts-, Tourismus-, Familienbesuchs- und Transitvisa sowie Visa für Crew-Mitglied mit einmaliger oder zweimaliger Einreise beantragen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Service-Center:
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Generalkonsulat der Volksrepublik China in München
13. Dezember 2023