Die aktualisierten Bestimmungen über die Corona-Testpflicht für die nach China reisenden Fluggäste(2022.06.30)
2022/06/30

Ab 02.07.2022 gelten die neuen Bestimmungen über die Corona-Testpflicht für alle Fluggäste von Deutschland oder über Deutschland nach China.


1. Testpflicht 


Alle nach China reisenden Fluggäste sind verpflichtet, ZWEI negative RT-PCR-Testergebnisse vorzuweisen. Die zwei RT-PCR-Tests müssen innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugszeit hintereinander durchgeführt werden, mit Vorgaben: 

(1) in zwei unterschiedlichen Teststellen mit zwei unterschiedlichen Reagenzien

(2) Der zweite RT-PCR-Test muss innerhalb von 24 Stunden vor geplanter Abflugszeit durchgeführt werden. Der Zeitabstand zwischen beiden RT-PCR-Tests muss mindestens 24 Stunden sein. Der Antigentest innerhalb von 12 Stunden vor Abflugszeit ist nicht mehr erforderlich.

(3) Die Transitfluggäste haben die Möglichkeit, sich im Transitgebiet an der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (das Medical Center am Flughafen Frankfurt) testen zu lassen, wo Real-time-PCR (Doppeltest) mit zwei unterschiedlichen Reagenzien angeboten ist. Die somit sich ergebenden zwei negativen RT-PCR-Testergebnisse werden ebenfalls von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.


2. Teststellen 

Die chinesischen Auslandsvertretungen haben keine spezifischen Teststellen bestimmt oder beauftragt. Sie dürfen sich in allen amtlich anerkannten Teststellen in Deutschland die RT-PCR-Tests durchführen lassen.


3. Transitmöglichkeit

Die Fluggäste von Deutschland dürfen auch über andere Transitländer nach China fliegen,aber müssen sich sowohl in Deutschland als auch in Transitländern testen lassen und Green-Codes beantragen.


4. Covid-Genesene

Die Genesenen, deren negative Testergebnisse mindestens 14 Tage zurückliegen, unterliegen der selben Testpflicht wie die anderen Fluggäste und sind verpflichtet, folgende Unterlagen vorzuweisen:

(1) zwei negative RT-PCR-Testergebnisse mit einem minimalen Zeitabstand von 24 Stunden

(2) ein ausgefülltes Personal Health Monitoring Form 


Anhang:

1. Chinesische Botschaft:

test_deu@outlook.com

Konsularbezirke: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern


2. Chinesisches Generalkonsulat in Hamburg:

hhchgk.test@gmail.com

Konsularbezirke: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

3. Chinesisches Generalkonsulat in München:

konsular.muc@gmail.com

Konsularbezirke: Bayern

4. Chinesisches Generalkonsulat in Frankfurt a.M.:

consulate.frankfurt.test@gmail.com

Konsularbezirke: Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen

5. Chinesisches Generalkonsulat in Düsseldorf:

test_dus@outlook.com

Konsularbezirke: Nordrhein-Westfalen