China besteht auf einer verhandlungsbasierten Lösung der Streitigkeiten mit den Philippinen im Südchinesischen Meer
2016/07/14
 

Einleitung

1. Das Südchinesische Meer liegt südlich des chinesischen Festlandes und ist durch schmale Meeresengen und Wasserstraßen im Osten mit dem Pazifischen Ozean und im Westen mit dem Indischen Ozean verbunden. Es ist ein halb geschlossenes Meer in nordöstlich-südwestlicher Richtung, das nördlich an das chinesische Festland und die Insel Taiwan, südlich an die Inseln Borneo und Sumatra, östlich an die Philippinen sowie westlich an die Indochinesische und die Malaiische Halbinsel grenzt.

2. Zu den Inseln des Südchinesischen Meeres gehören die Archipele Dongsha, Xisha, Zhongsha und Nansha, die jeweils aus Inseln, Riffen, Bänken und Untiefen in verschiedener Anzahl und Größe bestehen. Der Nansha-Archipel hat die größte Anzahl von Inseln und Riffen und die weiteste Ausdehnung.

3. Seit mehr als 2000 Jahren sind die Chinesen im Südchinesischen Meer vertreten. China hat die hiesigen Inseln und deren umliegende Gewässer am frühesten entdeckt, benannt und zu erschließen und zu nutzen begonnen und übte dort als Erster ununterbrochen, friedlich und effektiv die souveränen Rechte und Hoheitsbefugnisse aus. Chinas Souveränität über die Inseln des Südchinesischen Meeres sowie seine entsprechenden Rechte und Interessen in diesem Meer wurden im Laufe der Geschichte festgelegt, sie beruhen auf einer soliden historischen und rechtlichen Grundlage.

4. China und die Philippinen, die sich über das Meer hinweg gegenüberliegen, stehen in engem Kontakt und ihre Völker pflegen seit Generationen ein freundschaftliches Verhältnis. Es gab eigentlich keinen Streit um Territorien und Seegrenzen, bis die Philippinen Anfang der 1970er Jahre einige Inseln und Riffe des Nansha-Archipels illegal besetzten und damit die Territorialstreitigkeiten über diese Inseln und Riffe zwischen beiden Ländern herbeiführten. Mit der Entwicklung des Seevölkerrechtes kam es auch zu Abgrenzungsstreitigkeiten in einigen Gewässern des Südchinesischen Meeres.

5. China und die Philippinen haben noch keine Verhandlungen zur Beilegung der Streitigkeiten im Südchinesischen Meer aufgenommen, sich jedoch mehrmals über eine vernünftige Streitlösung beraten und sind zu dem Konsens gekommen, die Streitigkeiten durch Verhandlungen und Konsultationen beizulegen. Dies ist in mehreren bilateralen Dokumenten verankert. Darüber hinaus sind beide Seiten in der Erklärung über das Verhalten der Parteien im Südchinesischen Meer (Declaration on the Conduct of Parties in the South China Sea, DOC), die China und die ASEAN-Staaten im Jahr 2002 unterzeichneten, die feierliche Verpflichtung eingegangen, etwaige Streitigkeiten durch Verhandlungen und Konsultationen zu lösen.

6. Im Januar 2013 leitete die damalige Regierung der Republik der Philippinen entgegen dem obigen Konsens und der beiderseitigen Verpflichtung einseitig ein Schiedsverfahren über das Problem im Südchinesischen Meer ein. Dabei entstellte und verpackte sie die Territorialfrage, die nicht Gegenstand des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) ist, und die Streitigkeiten u. a. hinsichtlich der Abgrenzung von Seegebieten, die China 2006 durch eine Erklärung gemäß Artikel 298 des UNCLOS von der Anwendung obligatorischer Beilegungsverfahren ausgeschlossen hatte. Dieses Vorgehen stellt einen Missbrauch der Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des UNCLOS dar. Die Philippinen versuchten damit, die Territorialhoheit sowie die maritimen Rechte und Interessen Chinas im Südchinesischen Meer zu leugnen.

7. Das vorliegende Weißbuch zielt darauf ab, die Wahrheit hinter den Streitigkeiten zwischen China und den Philippinen im Südchinesischen Meer ans Licht zu bringen und Chinas konstante Position und Politik gegenüber dem Problem im Südchinesischen Meer zu bekräftigen, um den Konflikt an der Wurzel anzupacken und ein richtiges Verständnis für die Tatsachen sicherzustellen.

I. Die Inseln im Südchinesischen Meer sind Chinas ureigenes Territorium

1. Chinas Souveränität über die Inseln im Südchinesischen Meer wurde im Laufe der Geschichte festgelegt

8. Die Chinesen leben und arbeiten seit alters auf den Inseln des Südchinesischen Meeres und deren umliegenden Gewässern. China hat diese Inseln und Gewässer am frühesten entdeckt, benannt und zu erschließen und zu nutzen begonnen, und übte dort als Erster kontinuierlich, friedlich und effektiv die souveränen Rechte und Hoheitsbefugnisse aus. Damit hat es seine Souveränität über die Inseln des Südchinesischen Meeres sowie seine Rechte und Interessen in diesem Meer festgelegt.

9. Schon im 2. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung, d. i. in der Zeit der Westlichen Han-Dynastie (202 v. u. Z. – 8 n. u. Z.),

befuhren die Chinesen das Südchinesische Meer und entdeckten im Laufe einer langen Zeit die dort gelegenen Inseln.

10. In vielen alten chinesischen Schriften, darunter Yi Wu Zhi (Aufzeichnungen über merkwürdige Sachen) aus der Östlichen Han-Dynastie (25–220), Fu Nan Zhuan (Bericht über Funan) aus der Zeit der Drei Reiche (220–280), Meng Liang Lu (Ein Tagtraum) und Ling Wai Dai Da (Antworten auf die Fragen über Lingnan) aus der Song-Zeit (960–1279), Dao Yi Zhi Lüe (Verkürzter Bericht über die Insel- und Küstenstaaten) aus der Yuan-Dynastie (1271–1368), Dong Xi Yang Kao (Studien über den Östlichen und den Westlichen Ozean) und Shun Feng Xiang Song (Schifffahrt mit Rückenwind) aus der Ming-Zeit (1368–1644) sowie Zhi Nan Zheng Fa (Instruktionen für die Seefahrt) und Hai Guo Wen Jian Lu (Aufzeichnungen über Meeresländer) aus der Qing-Dynastie (1644–1911), wurden die Aktivitäten der Chinesen im Südchinesischen Meer aufgezeichnet. Auch die geografische Lage und die geomorphologischen Merkmale der dort befindlichen Inseln sowie die hydrografischen und meteorologischen Besonderheiten des Meeres wurden in diesen Schriften beschrieben. Die Inseln wurden mit anschaulichen Namen bezeichnet, z. B. Zhanghai Qitou (Atoll im Hochwasser), Shanhu Zhou (Korallenriff), Jiuruluo Zhou (Neun-Schnecken-Riff), Shitang (Felsatoll), Qianli Shitang (Felsatoll von tausend Li), Wanli Shitang (Felsatoll von zehntausend Li), Changsha (Langes Riff),Qianli Changsha (Langes Riff von tausend Li) und Wanli Changsha (Langes Riff von zehntausend Li).

11. Die chinesischen Fischer haben im Prozess der Erschließung und Nutzung des Südchinesischen Meeres ein relativ festes Benennungssystem für die dortigen Inseln entwickelt. Inseln und Sandbänke wurden als Zhi und Riffe als Chan, Xian oder Sha bezeichnet; Atolle wurden mit Kuang, Quan oder Tang und Untiefen mit Shapai benannt. In Geng Lu Bu, einem Handbuch für die Seefahrt zwischen den Küstengebieten des chinesischen Festlandes und den Inseln des Südchinesischen Meeres, das in der Ming- und der Qing-Dynastie aufkam, in Form von verschiedenen Handschriften unter den chinesischen Fischern weitergegeben wurde und noch heute Anwendung findet, sind Informationen über das Leben sowie die Produktions- und Erschließungsaktivitäten der Chinesen auf den Inseln des Südchinesischen Meeres und die von ihnen gegebenen Inselnamen nachzulesen. Mindestens 70 Inseln, Riffe, Bänke und Untiefen des Nansha-Archipels werden namentlich erwähnt. Die einen wurden nach der im Kompass gezeigten Richtung benannt, wie z. B. Chouwei(heute Zhubi-Riff) und Dongtou Yixin (heute Pengbo-Untiefe); die anderen nach Fischereiprodukten in den umliegenden Gewässern, z. B.Chigua Xian (Riff der roten Seewalzen, heute Chigua-Riff) und Mogua Xian (Riff der schwarzen Seewalzen, heute Nanping-Riff); wieder andere nach der Form der Inseln und Riffe, z. B. Niaochuan (Schnabel, heute Xianʼe-Atoll) und Shuangdan (Zwei Tragstangen, heute Xinyi-Atoll); die nächsten nach einem Gebrauchsgegenstand, z. B. Guogai Zhi (Sandbank des Topfdeckels, heute Anbo-Sandbank) undChenggou Zhi (Sandbank des Waagehackens, heute Jinghong-Insel), oder nach der Zahl der Wasserstraßen, z. B.

Liumen Sha (Riff mit sechs Einfahrten, heute Liumen-Riff).

12. Ein Teil dieser Namen wurde von den Seefahrern aus dem Westen übernommen und in einigen maßgebenden Handbüchern für die Seefahrt und Seekarten aus dem 19. und 20. Jahrhundert markiert. Namyit (Hongxiu-Insel), Sin Cowe (Jinghong-Insel) und Subi (Zhubi-Riff) sind beispielsweise aus Nanyi, Chenggou und Chouwei nach ihrer Aussprache im Hainan-Dialekt hergeleitet.

13. Zahlreiche historische Schriften und Kulturgegenstände haben bewiesen, dass die Chinesen die Inseln im Südchinesischen Meer und deren umliegende Gewässer kontinuierlich erschlossen und genutzt haben. In der Ming- und der Qing-Dynastie fuhren die chinesischen Fischer mit dem nordöstlichen Monsun nach Süden, um in den Gewässern um den Nansha-Archipel, und kehrten erst im nächsten Jahr mit dem südwestlichen Monsun zum chinesischen Festland zurück. Ein Teil von ihnen war jahrelang auf den Inseln ansässig. Sie betrieben Fischerei, bohrten Süßwasserbrunnen, kultivierten die Wildnis für den Ackerbau, bauten Wohnhäuser und Tempel und züchten Geflügel und Vieh. Nach chinesischen und ausländischen historischen Schriften sowie archäologischen Funden gab es auf einigen Inseln und Riffen des Nansha-Archipels Feldfrüchte, Brunnen, Häuser, Tempel, Gräber und Inschriften, die die chinesischen Fischer zurückgelassen hatten.

14. Eine ganze Reihe ausländischer Schriften bestätigt die Tatsache, dass die Nansha-Inseln über einen langen Zeitraum nur von Chinesen bewohnt und bewirtschaftet wurden.

15. Das Manual über das Chinesische Meer (China Sea Directory), das im Jahr 1868 vom britischen Marineministerium herausgegeben wurde, berichtet über die Zhenghe-Riffe des Nansha-Archipels: „Die Fischer aus Hainan leben vom Sammeln von Seewalzen und Schildpatt. Sie haben die meisten Inseln betreten, manche sind dort ansässig." „Die Fischer auf der Itu-Aba-Insel (Taiping-Insel) führen ein angenehmeres Leben als die Bewohner anderer Inseln, da das Brunnenwasser auf dieser Insel eine bessere Qualität hat als anderswo." Das im Jahr 1906 veröffentlichte Manual über das Chinesische Meer sowie die Ausgaben 1912, 1923 und 1937 des Handbuchs Lotse durch das Chinesische Meer (The China Sea Pilot) schildern an mehreren Stellen die Lebens- und Produktionstätigkeiten der chinesischen Fischer auf den Nansha-Inseln.

16. Nach der französischen Zeitschrift Illustrierte Welt der Kolonien (Le Monde Colonial Illustré), erschienen im September 1933, wohnten nur Chinesen (aus Hainan) auf den neuen Inseln des Nansha-Archipels, und sonst keine Menschen aus anderen Ländern. Sieben wohnten auf der Insel Nanzi (Southwest Cay), darunter zwei Kinder; fünf lebten auf der Insel Zhongye (Île Thitu); vier bewohnten die Insel Nanwei (Île Spratly), eine Person mehr als im Jahr 1930; auf der Insel Nanyao (Île Loaita) waren Kultstätten, Strohhütten und Brunnen, die die Chinesen zurückgelassen hatten, zu sehen; auf der Insel Taiping (Île de Itu Aba) gab es zwar keine Bewohner, es wurde jedoch eine Stele mit chinesischen Schriftzeichen gefunden. Die Inschrift lautet ungefähr: „Ich, Ti Mung, Patron der Dschunke, kam am 15. März hierher, um euch Nahrungsmittel zu bringen. Da ich niemanden angetroffen habe, lasse ich das Getreide hier unter dem Steinblock zurück und kehre wieder heim." Auch auf den anderen Inseln gab es Spuren, die auf Lebenstätigkeiten von Fischern verwiesen. Darüber hinaus ist in dieser Zeitschrift zu lesen: Auf den Inseln Taiping, Zhongye, Nanwei und anderen wuchs eine üppige Vegetation und es gab Trinkwasserbrunnen; man baute hier Kokos, Bananen, Zierquitten, Ananas, grünes Gemüse und Kartoffeln an und hielt Geflügel.

17. Auch die 1940 veröffentlichte japanische Schrift Die Stürmische Insel (Boufuu No Shima) und die 1925 vom United States Hydrographic Office herausgegebene Navigation in Asien (The Asiatic Pilot), Band IV, haben die Lebens- und Arbeitsverhältnisse der chinesischen Fischer auf den Nansha-Inseln aufgezeichnet.

18. China begann als Erster, die im Südchinesischen Meer gelegenen Inseln und die Aktivitäten auf deren umliegenden Gewässern ständig zu verwalten. In der Geschichte übte China durch die Einrichtung von Verwaltungsbehörden, Patrouillen auf See, Ressourcenerschließung, astronomische Beobachtungen und geografische Erkundungen ununterbrochen, friedlich und effektiv die Hoheitsbefugnisse über diese Inseln und Gewässer aus.

19. In der Song-Zeit z. B. richtete die Zentralregierung in den Gebieten Guangdong und Guangxi das Amt Jing Lüe An Fu Shi(Kaiserlicher Gesandter zur Verwaltung und Befriedung) ein, das für die Verwaltung der Grenzgebiete in Südchina zuständig war. Zeng Gongliang erwähnte im Wujing Zongyao (Grundriss der Militärwissenschaft), dass die Song-Regierung zur Verstärkung der Verteidigung im Südchinesischen Meer eine Marineeinheit für Patrouillen auf See aufgestellt hatte. In Ming Yis Qiongzhou Fuzhi (Chronik von Qiongzhou) und Zhong Yuandis Yazhou Zhi (Chronik von Yazhou) aus der Qing-Dynastie wurden Shitang und Changsha in den Kapiteln über die Küstenverteidigung erwähnt.

20. In vielen offiziellen Lokalchroniken, darunter Guangdong Tong Zhi (Allgemeine Chronik von Guangdong), Qiong-zhou Fuzhi (Chronik von Qiongzhou) und Wanzhou Zhi (Chronik von Wanzhou), sind in den Kapiteln über das Territorium sowie über die Geografie, Flüsse und Berge Aussagen wie „Auf dem Territorium von Wanzhou liegen Qinli Changsha und Wanli Shitang" zu lesen.

21. Die chinesischen Regierungen in verschiedenen Zeiten haben die Inseln im Südchinesischen Meer als Teil des chinesischen Territoriums in die offiziellen Landkarten eingetragen. Einige Beispiele findet man auf der Karte über alles unter dem Himmel derLandkarten aller Provinzen des Kaiserreichs Qing (1755), der Landkarte des ewig einheitlichen großen Qing-Reichs (1767), dem Atlas des ewig einheitlichen großen Qing-Reichs (1810) und dem Atlas des einheitlichen großen Qing-Reichs (1817).

22. Die geschichtlichen Tatsachen zeigen, dass die Chinesen seit jeher die Inseln im Südchinesischen Meer sowie deren umliegende Gewässer als Lebens- und Arbeitsstätten benutzt und sich auf verschiedenen Wegen für ihre Erschließung und Nutzung eingesetzt haben. Die chinesischen Regierungen in verschiedenen Zeiten haben die Hoheitsbefugnisse über diese Inseln ununterbrochen, friedlich und effektiv wahrgenommen. Im Laufe der Geschichte hat China seine Souveränität über die Inseln des Südchinesischen Meeres sowie seine entsprechenden Rechte und Interessen in diesem Meer festgelegt, und das chinesische Volk ist seit langer Zeit Herr der hier gelegenen Inseln.

2. China bewahrte stets unbeirrt seine territoriale Souveränität sowie seine maritimen Rechte und Interessen im Südchinesischen Meer

23. Vor dem 20. Jahrhundert wurde Chinas Hoheitsgewalt über die Inseln im Südchinesischen Meer nie infrage gestellt. Doch dann besetzten in den 1930er und 1940er Jahren Frankreich und Japan mit Waffengewalt illegal einige Inseln und Riffe des Nansha-Archipels. Das chinesische Volk leistete hartnäckigen Widerstand, und auch die damalige chinesische Regierung ergriff eine Reihe Maßnahmen, um Chinas Souveränität über die Nansha-Inseln zu verteidigen.

24. Im Jahr 1933 eroberte Frankreich einige Inseln und Riffe des Nansha-Archipels. Die französische Regierung verkündete im Amtsblatt die „Okkupation" dieser Inseln und Riffe und provozierte damit den Neun-Inseln-Zwischenfall. Dies löste heftige Reaktionen und massiven Protest bei Chinesen aus allen Gesellschaftskreisen und Landesteilen aus. Die auf den Nansha-Inseln ansässigen chinesischen Fischer leisteten vor Ort Widerstand. Fu Hongguang, Ke Jiayu, Zheng Landing und andere Fischer brachen die Stangen mit französischen Staatsflaggen auf den Inseln Taiping, Beizi, Nanwei und Zhongye ab.

25. Kurz nach dem Neun-Inseln-Zwischenfall erklärte der Sprecher des chinesischen Außenministeriums, dass die Nansha-Inseln „ausschließlich von chinesischen Fischern bewohnt und von der internationalen Gemeinschaft als Bestandteil des chinesischen Territoriums anerkannt sind". Die chinesische Regierung erhob mit Nachdruck Einspruch gegen die französische Aggression. Zugleich verfügte die Regierung der Provinz Guangdong angesichts des Versuchs der Franzosen, die chinesischen Fischer zum Hissen französischer Staatsflaggen zu verleiten, dass alle Kreisvorsteher die Bekanntmachung über das Verbot von ausländischen Flaggen auf chinesischen Fischereischiffen, die auf den Nansha-Inseln und deren umliegenden Gewässern arbeiteten, aushängen und chinesische Nationalflaggen an die Fischer verteilen sollen, die dann aufgezogen werden mussten.

26. Der Ausschuss zur Überprüfung der Land- und Seekarten, der sich aus Vertretern des Außen-, Innen- und Marineministeriums zusammensetzte, legte nach Überprüfungen die Namen aller Inseln, Riffe, Bänke und Untiefen des Südchinesischen Meeres fest und gab 1935 die Karte der Inseln im Südchinesischen Meer heraus.

27. Während des Aggressionskrieges gegen China besetzte Japan widerrechtlich die Inseln im Südchinesischen Meer. Das chinesische Volk leistete heldenhaften Widerstand gegen die japanischen Invasoren. Im Zuge der positiven Entwicklung im weltweiten antifaschistischen Kampf und im Widerstandskrieg des chinesischen Volkes gegen Japan forderten China, die USA und Großbritannien im Dezember 1943 in der Kairoer Erklärung von Japan die Rückgabe aller China geraubten Territorien. Im Juli 1945 veröffentlichten die drei Staaten die Potsdamer Deklaration, deren Artikel 8 deutlich vorschreibt: „Die Klauseln der Kairoer Erklärung müssen in die Tat umgesetzt werden."

28. Im August 1945 nahm Japan die Potsdamer Deklaration an und gab seine bedingungslose Kapitulation bekannt. Von November bis Dezember 1946 entsandte die chinesische Regierung Oberst Lin Zun und andere hochrangige Offiziere und Beamte mit den Kriegsschiffen Yongxing, Zhongjian, Taiping und Zhongye auf die Xisha- und Nansha-Inseln, um Zeremonien zu organisieren, Stelen mit Hoheitszeichen wieder aufzustellen und chinesische Truppen zu stationieren. Später benannte die chinesische Regierung vier Inseln des Xisha- und Nansha-Archipels nach den Namen dieser vier Kriegsschiffe um.

29. Im März 1947 richtete die chinesische Regierung das Amt zur Verwaltung der Nansha-Inseln mit Sitz auf der Insel Taiping ein, das der Provinz Guangdong unterstand. Ferner wurden eine Wetter- und eine Rundfunkstation auf der Insel errichtet, die im Juni meteorologische Informationen zu übertragen begann.

30. Auf der Grundlage einer neuen geografischen Vermessung ließ die chinesische Regierung im Jahr 1947 den Kurzen Bericht über die geografischen Verhältnisse der Inseln des Südchinesischen Meeres verfassen, die Vergleichstabelle der neuen und alten Namen der Inseln des Südchinesischen Meeres revidieren und die Karte zur Lagebeschreibung der Inseln des Südchinesischen Meeres anfertigen, auf der die gepunktete Linie im Meer eingezeichnet wurde. Im Februar 1948 veröffentlichte die chinesische Regierung die Karte der Verwaltungsgliederung der Republik China mit einer Lagebeschreibung der Inseln im Südchinesischen Meer.

31. Im Juni 1949 erließ die chinesische Regierung die Organisationsvorschriften für das Amt des Regierungschefs der Sonderverwaltungszone Hainan. Die Insel Hainan, die Archipele Dongsha, Xisha, Zhongsha und Nansha sowie deren umliegende Inseln wurden in die Sonderverwaltungszone Hainan eingegliedert.

32. Seit ihrer Gründung am 1. Oktober 1949 hat die Volksrepublik China ihre Hoheitsgewalt über die Inseln des Südchinesischen Meeres sowie ihre entsprechenden Rechte und Interessen in diesem Meer wiederholt bekräftigt und verteidigt sie durch Gesetzgebung, Aufbau von Verwaltungsbehörden und Gespräche auf diplomatischer Ebene. China führt ständig Patrouillenfahrten, Ressourcenerschließungen und wissenschaftliche Erkundungen auf den Inseln des Südchinesischen Meeres und deren umliegenden Gewässern durch.

33. Im August 1951 wies der damalige Außenminister Zhou Enlai in der Erklärung zum Entwurf des Friedensvertrags zwischen den USA und Großbritannien mit Japan und zur Friedenskonferenz von San Francisco darauf hin: „Der Xisha-Archipel und die Nanwei-Insel, genauso wie die Archipele Nansha, Zhongsha und Dongsha, gehören von jeher zum Staatsgebiet Chinas; sie waren während des von den japanischen Imperialisten angezettelten Aggressionskrieges kurzfristig besetzt. Nach der Kapitulation Japans wurden sie alle wieder von der damaligen chinesischen Regierung übernommen." „Die unantastbare Hoheitsgewalt der Volksrepublik China über die Nanwei-Insel und den Xisha-Archipel steht außerhalb jeder Diskussion, unabhängig davon, ob es im Entwurf des Friedensvertrags zwischen den USA und Großbritannien mit Japan Bestimmungen darüber gibt oder nicht, und unabhängig davon, wie diese Bestimmungen formuliert sein würden."

34. Im September 1958 wurde die Regierungserklärung der Volksrepublik China über ihre Hoheitsgewässer veröffentlicht. Es wurde klar und deutlich festgelegt, dass die Hoheitsgewässer Chinas eine Breite von zwölf Seemeilen haben, und dass China zur Festlegung der Basislinien seiner Hoheitsgewässer die Methode der geraden Basislinien anwendet. Diese Bestimmungen gälten für alle Territorien der Volksrepublik China einschließlich der „Archipele Dongsha, Xisha, Zhongsha und Nansha sowie der übrigen China zugehörigen Inseln".

35. Im März 1959 errichtete die chinesische Regierung auf der Insel Yongxing des Xisha-Archipels das Büro für die Xisha-, Nansha- und Zhongsha-Inseln. Im März 1969 wurde es ins Revolutionäre Komitee für die Xisha-, Nansha- und Zhongsha-Inseln der Provinz Guangdong umbenannt. Im Oktober 1981 fand die ursprüngliche Bezeichnung wieder Anwendung.

36. Im April 1983 wurde der Chinesische Ausschuss für geografische Namen beauftragt, die Standardbezeichnungen für 287 Inseln im Südchinesischen Meer bekannt zu geben.

37. Im Mai 1984 fasste die 2. Tagung des VI. Nationalen Volkskongresses den Beschluss, die Verwaltungszone Hainan einzurichten, die u. a. die Xisha-, Nansha- und Zhongsha-Inseln sowie deren umliegende Gewässer verwalten soll.

38. Auf der 1. Tagung des VII. Nationalen Volkskongresses im April 1988 wurde beschlossen, die Provinz Hainan zu errichten, deren Verwaltungsbereich die Xisha-, Nansha- und Zhongsha-Inseln sowie deren umliegende Gewässer umfasst.

39. Im Februar 1992 wurde das Gesetz der Volksrepublik China über die Hoheitsgewässer und die Anschlusszone erlassen, womit eine grundlegende Rechtsordnung für die Hoheitsgewässer und die Anschlusszone Chinas etabliert wurde. Das Gesetz schreibt deutlich vor: „Das Territorium der Volksrepublik China umfasst … die Archipele Dongsha, Xisha, Zhongsha und Nansha sowie die anderen der Volksrepublik China zugehörigen Inseln." Im Mai 1996 beschloss die 19. Sitzung des Ständigen Ausschusses des VIII. Nationalen Volkskongresses, das UNCLOS zu ratifizieren, und erklärte gleichzeitig: „Die Volksrepublik China bekräftigt ihre Souveränität über die Archipele und Inseln, die in Artikel 2 des am 25. Februar 1992 erlassenen Gesetzes der Volksrepublik China über die Hoheitsgewässer und die Anschlusszone aufgelistet sind."

40. Im Mai 1996 gab die chinesische Regierung die Basislinie der Hoheitsgewässer an der Küste des chinesischen Festlandes, die sich aus den die 49 Basispunkte von Gaojiao der Provinz Shandon bis Junbijiao der Insel Hainan verbindenden geraden Linien zusammensetzt, und die Basislinie der Hoheitsgewässer im Umkreis des Xisha-Achipels, die aus den die 28 Basispunkte verbindenden geraden Linien besteht, bekannt und verkündete, zu gegebener Zeit die übrigen Basislinien der Hoheitsgewässer Chinas bekannt zu machen.

41. Im Juni 1998 erließ China das Gesetz der Volksrepublik China über die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockelund etablierte damit eine grundlegende Rechtsordnung für die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel Chinas. Das Gesetz sieht eindeutig vor: „Die Vorschriften in diesem Gesetz werden unter keinen Umständen die historischen Rechte der Volksrepublik China berühren."

42. Im Juni 2012 genehmigte der Staatsrat die Auflösung des Büros für die Xisha-, Nansha- und Zhongsha-Inseln und die Errichtung der Stadt Sansha auf Bezirksebene, die nun die drei Archipele sowie deren umliegende Gewässer verwaltet.

43. China legt großen Wert auf den Schutz der ökologischen und Fischereiressourcen im Südchinesischen Meer. Im Jahr 1999 führte China dort das Sommerfangverbot ein und behält diese Regelung bis heute bei. Ende 2015 gab es im Südchinesischen Meer je sechs Meeres-Naturschutzgebiete auf der Landes- und Provinzebene mit einer Gesamtfläche von 2,69 Millionen Hektar sowie sieben nationale Schutzgebiete für aquatische Keimplasmaressourcen mit einer Gesamtfläche von 1,28 Millionen Hektar.

44. Seit den 1950er Jahren hat Chinas Taiwan-Behörde die Insel Taiping des Nansha-Archipels mit einer Garnison ausgestattet. Sie hat dort auch Verwaltungs- und Dienstleistungsbehörden errichtet und die Erschließung und Nutzung von Naturressourcen gefördert.

3. Chinas Souveränität über die Inseln des Südchinesischen Meeres ist von der internationalen Gemeinschaft weitgehend anerkannt

45. Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt China die Inseln des Südchinesischen Meeres zurück und erlangte die Souveränität über diese Inseln wieder. Viele Staaten der Welt haben anerkannt, dass die Inseln im Südchinesischen Meer zum chinesischen Hoheitsgebiet gehören.

46. Auf der Friedenskonferenz von San Francisco im Jahr 1951 wurde Japan dazu aufgefordert, seine Rechte, Titel und Ansprüche auf die Nansha- und Xisha-Inseln aufzugeben. Die japanische Regierung verkündete im Jahr 1952 offiziell, auf alle ihre Rechte, Titel und Ansprüche auf Taiwan sowie die Penghu-, Nansha- und Xisha-Inseln zu verzichten. Im gleichen Jahr wurden auf der 15. Karte – der Südostasienkarte – im Standardatlas der Welt, der vom damaligen japanischen Außenminister Katsuo Okazaki unterschriftlich empfohlen wurde, die Xisha- und Nansha-Inseln, die Japan nach dem Friedensvertrag von San Francisco aufgeben musste, sowie die Dongsha- und Zhongsha-Inseln als zum chinesischen Staatsgebiet zugehörig eingezeichnet.

47. Im Oktober 1955 tagte die Internationale Zivilluftfahrt-organisation in Manila, Philippinen, unter Teilnahme von Repräsentanten aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Japan, Kanada, Australien, Neuseeland, Thailand, den Philippinen, Südvietnam und der chinesischen Taiwan-Behörde. Der phi-lippinische Vertreter fungierte als Konferenzvorsitzender und der französische als sein Stellvertreter. Auf der Konferenz wurde die Resolution Nr. 24 angenommen, in der die Taiwan-Behörde dazu aufgefordert wurde, die meteorologische Beobachtung auf den Nansha-Inseln zu verstärken. Dagegen gab es keinen Einwand oder Vorbehalt.

48. Am 4. September 1958 wurde die Regierungserklärung der Volksrepublik China über ihre Hoheitsgewässer veröffentlicht. Sie besagt, dass die chinesischen Hoheitsgewässer eine Breite von zwölf Seemeilen haben, und sieht klar und deutlich vor, dass diese Vorschrift für alle Territorien der Volksrepublik China, die … die Archipele Dongsha, Xisha, Zhongsha und Nansha sowie die übrigen China zugehörigen Inseln einschließen, Gültigkeit besitzt. Am 14. September überreichte Pham Van Dong, damaliger vietnamesischer Premierminister, Zhou Enlai, dem ehemaligen Ministerpräsidenten des chinesischen Staatsrates, eine diplomatische Note und erklärte darin ausdrücklich, dass „die Regierung der Demokratischen Republik Vietnam die Regierungserklärung der Volksrepublik China über ihre Hoheitsgewässer vom 4. September 1958 anerkennt und befürwortet", und dass „die Regierung der Demokratischen Republik Vietnam diesen Beschluss respektiert".

49. Im August 1956 stellte Donald E. Webster, damaliger Erster Sekretär der US-amerikanischen Vertretung in Taiwan, bei der Taiwan-Behörde die mündlich vorgebrachte Anfrage, ob es Militärpersonal der USA erlaubt sei, auf den Inseln bzw. Riffen des Zhongsha- und Nansha-Archipels Huangyan, Shuangzi, Jinghong, Hongxiu und Nanwei geodätische Vermessungen vorzunehmen. Die Taiwan-Behörde gab später der Anfrage statt.

50. Im Dezember 1960 reichte die US-amerikanische Regierung bei der Taiwan-Behörde einen Brief ein und bat darin für ihr Militärpersonal um die Genehmigung, geodätische Vermessungen auf den Shuangzi-Riffen sowie den Inseln Jinghong und Nanwei des Nansha-Archipels durchzuführen. Die Taiwan-Behörde erteilte die Erlaubnis.

51. Japan bekräftigte 1972 in der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Volksrepublik China und Japans sein Festhalten am Artikel 8 der Potsdamer Deklaration.

52. Der Agence France-Presse zufolge sagte Adam Malik Batubara, ehemaliger indonesischer Außenminister, am 4. Februar 1974: „Wenn wir die aktuellen Karten ansehen, können wir erkennen, dass die Inseln Paracel und Spratly (Xisha- und Nansha-Archipel) zu China gehören." Weil Indonesien anerkannte, dass es nur ein China gibt, „bedeutet dies für uns, dass alle diese Inseln zur Volksrepublik China gehören".

53. Auf der 14. Tagung der Zwischenstaatlichen ozeanografischen Kommission der UNESCO vom 17. März bis 1. April 1987 wurde der vom Sekretariat dieser Kommission vorgebrachte Durchführungsplan für das Globale Meeresbeobachtungssystem zwischen 1985 und 1990 (IOC/INF-663 REV) diskutiert. Das Dokument schlug vor, den Xisha- und Nansha-Archipel in das Globale Meeresbeobachtungssystem aufzunehmen, und ordnete sie der Volksrepublik China zu. Zur Umsetzung dieses Plans wurde die chinesische Regierung beauftragt, fünf maritime Beobachtungsstationen einzurichten, darunter jeweils ein Observatorium auf dem Nansha- und dem Xisha-Archipel.

54. Die Ansicht, dass die Inseln des Südchinesischen Meeres zu China gehören, wird längst von der ganzen internationalen Gemeinschaft geteilt. In zahlreichen Enzyklopädien, Jahrbüchern und Atlanten aus verschiedenen Ländern sind die Nansha-Inseln als zum chinesischen Staatsgebiet gehörig eingezeichnet, darunter die Worldmark Encyclopedia of the Nations von Worldmark Press (1960, USA), das New China Yearbook von Far Eastern Booksellers (1966, Japan), der Welt-Atlas (1957, 1958 und 1961, Bundesrepublik Deutschland), der Atlas zur Erd- und Länderkunde (1958, Deutsche Demokratische Republik), der Haack Großer Weltatlas (1968, Deutsche Demokratische Republik), der Atlas Mira (1954–1959, Sowjetunion), die Anhangkarten zum Administrativno-territorialnoe Delenie Zarubezhnyh Stran (1957, Sowjetunion), der Világatlasz (1959, Ungarn), der Képes Politikai és Gazdasági Világatlasz (1974, Ungarn), derMalý Atlas Světa (1959, Tschechoslowakei), der Atlas Geografic Scolar (1977, Rumänien), der Atlas international Larousse politique et économique (1965) und der Atlas moderne Larousse (1969) von Libraire Larousse, Frankreich, die Anhangkarten zur World Encyclopedia(1972 und 1983) und der Grand Atlas World von Heibon Sha, Japan sowie die Anhangkarten zum Sekai to Sono Kunikuni (1980) des Japan Geographic Data Center.

II. Der Ursprung der Streitigkeiten zwischen China und den Philippinen im Südchinesischen Meer

55. Der Kern dieser bilateralen Streitigkeiten liegt in der Territorialfrage, die durch die illegale Besetzung mancher Inseln und Riffe des chinesischen Nansha-Archipels durch die Philippinen hervorgerufen wurde. Mit der Entwicklung des Seevölkerrechtes entstand zwischen beiden Ländern auch ein Streit über die Abgrenzung einiger Seegebiete im Südchinesischen Meer.

1. Die illegale Besetzung durch die Philippinen ist der Auslöser des Streits um manche Inseln und Riffe des Nansha-Archipels

56. Das Territorium der Philippinen wurde in einer Reihe internationaler Abkommen festgelegt, darunter im Pariser Frieden zwischen dem Königreich Spanien und den Vereinigten Staaten von Amerika (1898; Vertrag von Paris), im Vertrag zwischen dem Königreich Spanien und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Abtretung von entlegenen Inseln der Philippinen (1900; Vertrag von Washington) sowie imAbkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritannien über die Grenze zwischen Nord-Borneo (damals ein britisches Protektorat)und dem Philippinischen Archipel (damals US-Kolonie) (1930).

57. Das damit definierte Territorium der Philippinen hat nichts mit den chinesischen Inseln im Südchinesischen Meer zu tun.

58. In den 1950er Jahren hatten die Philippinen versucht, sich den Nansha-Archipel einzuverleiben. Als China entschlossen dagegen ankämpfte, gaben die Philippinen ihr Unterfangen auf. Im Mai 1956 organisierte der Philippiner Tomás Cloma eine Privatexpedition nach dem Nansha-Archipel und nannte manche Inseln und Riffe gesetzwidrig „Land der Freiheit". Anschließend bekundete Carlos Garcia, der damalige Vizepräsident und Außenminister der Philippinen, seine Unterstützung für Clomas Aktivitäten. Daraufhin gab ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums am 29. Mai 1956 eine Erklärung ab und wies mit Nachdruck darauf hin, dass der Nansha-Archipel „seit jeher Teil des chinesischen Territoriums gewesen ist. Die Volksrepublik China verfügt über die unbestreitbare und legale Souveränität über diese Inseln … Sie darf keinesfalls von irgendeinem Land unter welchen Vorwänden auch immer und auf welchen Arten und Weisen auch immer verletzt werden". Zugleich schickte die chinesische Taiwan-Behörde Kriegsschiffe nach dem Nansha-Archipel zur Patrouille und stellte die Garnison auf der Insel Taiping wieder instand. Das Außenministerium der Philippinen erklärte danach, dass die philippinische Regierung im Vorfeld nicht über die Aktivitäten Clomas informiert gewesen sei und auch nicht ihr Einverständnis gegeben hätte.

59. In den 1970er Jahren begannen die Philippinen, Inseln und Riffe des chinesischen Nansha-Archipels mit Gewalt zu erobern und illegale Territorialansprüche zu erheben. Sie besetzten im August und September 1970 widerrechtlich die Inseln Mahuan und Feixin, im April 1971 die Inseln Nanyao und Zhongye, im Juli 1971 die Inseln Xiyue und Beizi, im März 1978 die Sandbank Shuanghuang und im Juli 1980 das Atoll Siling. Im Juni 1978 unterschrieb der philippinische Präsident Ferdinand Marcos das 1596. Präsidialdekret, durch das einige Inseln und Riffe des chinesischen Nansha-Archipels und die umliegenden Gewässer mit einer großen Fläche zur „Inselgruppe Kalayaan" (in Tagalog, der meistgesprochenen Sprache auf den Philippinen, bedeutet Kalayaan „Freiheit") erklärt wurden, die „Gemeinde Kalayaan" gegründet und illegal dem Territorium der Philippinen einverleibt wurde.

60. Außerdem beanspruchten die Philippinen durch den Erlass einer Reihe von nationalen Gesetzen einige Seegebiete des Südchinesischen Meeres als Hoheitsgewässer, ausschließliche Wirtschaftszone und Festlandsockel. Einige dieser Ansprüche standen im Widerspruch zu den maritimen Rechten und Interessen Chinas in dieser Region.

61. Um ihre illegale Okkupation einiger Inseln und Riffe des chinesischen Nansha-Archipels zu verschleiern und ihre territorialen Expansionsambitionen zu realisieren, ersonnen die Philippinen zahlreiche Ausreden: Beispielsweise behaupteten sie, die „Inselgruppe Kalayaan" gehöre gar nicht zum Nansha-Archipel, sondern sei „Niemandsland"; der Nansha-Archipel sei seit Ende des Zweiten Weltkrieges „Treuhandgebiet"; die philippinische Besetzung des Nansha-Archipels basiere auf „geografischer Nähe" und den Erfordernissen der „nationalen Sicherheit"; „einige Inseln und Riffe des Nansha-Archipels befinden sich in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel der Philippinen"; und die „effektive Kontrolle" über bestimmte Inseln und Riffe durch die Philippinen sei nun ein nicht zu ändernder „Status quo" geworden.

2. Die unzulässigen Ansprüche der Philippinen entbehren jeder historischen und rechtlichen Grundlage

62. Die Territorialansprüche der Philippinen auf manche Inseln und Riffe des Nansha-Archipels lassen sich weder durch historische noch völkerrechtliche Gründe untermauern.

63. Erstens: Der Nansha-Archipel ist nie Bestandteil des philippinischen Territoriums gewesen. Das Territorium der Philippinen wurde in einer Reihe internationaler Abkommen festgelegt. Darüber waren sich die USA als ihr damaliger Verwalter im Klaren. Am 12. August 1933 schrieb der ehemalige philippinische Senator Isabelo de los Reyes an den US-amerikanischen Generalgouverneur Frank Murphy mit der Absicht, manche Inseln des Nansha-Archipels aufgrund der „geografischen Nähe" als Teil des Philippinischen Archipels zu beanspruchen. Der Brief wurde an das Kriegsministerium und das Außenministerium der Vereinigten Staaten weitergeleitet. Der Außenminister antwortete am 9. Oktober 1933, dass die „besagten Inseln … weit jenseits der Grenze des 1898 von Spanien erworbenen Philippinischen Archipels liegen". Im Mai 1935 schrieb der Kriegsminister George Dern dem US-Außenminister Cordell Hull und bat um eine Stellungnahme des Außenministeriums über die „Rechtskräftigkeit und Korrektheit" der philippinischen Territorialansprüche auf einige Inseln des Nansha-Archipels. Ein u. a. von S. W. Boggs unterzeichnetes Memorandum des Büros der historischen Berater innerhalb des Außenministeriums wies darauf hin: „Die USA haben selbstverständlich überhaupt keine Gründe zu beanspruchen, dass diese Inseln einen Teil des Philippinischen Archipels ausmachen." Im Antwortschreiben vom 20. August stellte Außenminister Cordell Hull fest: „Die Inseln des Philippinischen Archipels, die die USA nach dem Vertrag 1898 von Spanien erhielten, beschränken sich auf jene, die sich innerhalb der von Artikel III festgelegten Grenze befinden." Und mit Bezug auf die Inseln des Nansha-Archipels hieß es: „Es ist darauf hinzuweisen, dass es keinen einzigen Hinweis dafür gibt, dass Spanien die Souveränität über irgendeine dieser Inseln ausgeübt oder einen entsprechenden Territorialanspruch erhoben hatte." All diese Dokumente beweisen, dass das Territorium der Philippinen nie den Nanshan-Archipel einschloss, und diese Tatsache wurde von der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der USA, anerkannt.

64. Zweitens: Die Behauptung, dass die „Inselgruppe Kalayaan" von den Philippinen entdecktes „Niemandsland" sei, ist unhaltbar. Die Philippinen nahmen die sogenannte „Entdeckung" im Jahr 1956 als Vorwand für die Benennung mancher Inseln und Riffe des chinesischen Nansha-Archipels als „Inselgruppe Kalayaan". Sie wollten durch die Verwirrung in geografischen Namen und Begriffen den Archipel zerstückeln. Tatsächlich aber ist sein geografischer Umfang klar definiert und die von den Philippinen als „Kalayaan" bezeichnete Inselgruppe gehört dazu. Der Nansha-Archipel ist längst ein untrennbarer Bestandteil des chinesischen Territoriums geworden und ist auf keinen Fall „Niemandsland".

65. Drittens: Der Nansha-Archipel ist auch kein sogenanntes „Treuhandgebiet". Die Philippinen behaupten, dass der Nansha-Archipel nach dem Zweiten Weltkrieg „Treuhandgebiet" geworden und die Souveränität darüber unbestimmt sei. Diese Behauptung kann weder vor dem Gesetz noch vor der Realität bestehen. Alle „Treuhandgebiete" nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in entsprechenden internationalen Abkommen oder Dokumenten des UN-Treuhandrates aufgelistet. Der Nansha-Archipel ist nie auf diesen Listen gestanden und kann schon deshalb nicht als „Treuhandgebiet" bezeichnet werden.

66. Viertens: „Geografische Nähe" und „nationale Sicherheit" sind keine völkerrechtlichen Grundlagen für den Erwerb von Territorien. Viele Länder der Welt haben Gebiete, die räumlich weit entfernt von ihrem Kernland oder sogar ganz in der Nähe der Küsten anderer Länder liegen. Während ihrer Kolonialherrschaft auf den Philippinen hatten die USA einmal mit den Niederlanden um die Souveränität über eine Insel in der Nähe des Philippinischen Archipels gestritten. Ihr auf „geografischer Nähe" basierender Territorialanspruch wurde als völkerrechtlich gegenstandslos abgewiesen. Es ist schlichtweg widersinnig, sich fremde Territorien aufgrund der sogenannten „nationalen Sicherheit" anzueignen.

67. Fünftens: Die Philippinen behaupten, dass sich einige Inseln und Riffe des chinesischen Nansha-Archipels innerhalb ihrer ausschließlichen Wirtschaftszone und ihres Festlandsockels befänden und deshalb zu ihrem Staatsgebiet gehörten oder einen Bestandteil ihres Festlandsockels bildeten. Dies ist ein Versuch, mit den im UNCLOS vorgesehenen maritimen Hoheitsbefugnissen die territoriale Souveränität Chinas zu negieren, er läuft dem völkerrechtlichen Prinzip der „Herrschaft des Landes über das Meer" zuwider und widerspricht völlig dem Grundsatz und Ziel des UNCLOS, „durch dieses Übereinkommen unter gebührender Berücksichtigung der Souveränität aller Staaten eine Rechtsordnung für die Meere und Ozeane zu schaffen …", wie es in der Präambel festgeschrieben ist. Deshalb dürfen die Küstenländer nur unter der Voraussetzung des Respekts vor der territorialen Souveränität anderer Länder ihre maritimen Hoheitsbefugnisse beanspruchen. Kein Land darf seine maritimen Hoheitsbefugnisse auf fremde Territorien erweitern, noch weniger mit diesen Befugnissen die Souveränität anderer Länder leugnen und ihre Territorien antasten.

68. Sechstens: Die sogenannte „effektive Kontrolle" der Philippinen gründet auf einer illegalen Besetzung und ist deshalb nichtig und ungültig. Die internationale Gemeinschaft erkennt die durch gewaltsame Okkupation entstehende sogenannte „effektive Kontrolle" nicht an. Die von den Philippinen reklamierte „effektive Kontrolle" stellt eine unverhüllt gewaltsame Besetzung einiger Inseln und Riffe des chinesischen Nansha-Archipels dar. Sie verletzt die Charta der Vereinten Nationen und die Grundnormen der internationalen Beziehungen und wird vom Völkerrecht eindeutig untersagt. Sie kann ebenfalls die grundlegende Wahrheit, dass der Nansha-Archipel chinesisches Territorium ist, nicht ändern. China bekämpft entschlossen jeden Versuch, die Okkupation mancher Inseln und Riffe des Nansha-Archipels als sogenannte „vollendete Tatsache" oder „Status quo" darzustellen. China wird eine solche „vollendete Tatsache" und „Status quo" keineswegs anerkennen.

3. Die Entwicklung des Seevölkerrechtes führte zum maritimen Abgrenzungsstreit zwischen China und den Philippinen

69. Mit der Annahme und dem Inkrafttreten des UNCLOS verschärfte sich der Streit zwischen China und den Philippinen im Südchinesischen Meer zunehmend.

70. Aufgrund der langen historischen Praxis der chinesischen Bevölkerung und Regierung, der durchgängigen Position der chinesischen Regierungen sowie nach nationalem und internationalem Recht – darunter die Regierungserklärung der Volksrepublik China über ihre Hoheitsgewässer (1958), das Gesetz der Volksrepublik China über die Hoheitsgewässer und die Anschlusszone (1992), derBeschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China zur Ratifikation des UNCLOS (1996), das Gesetz der Volksrepublik China über die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel (1998) und das UNCLOS (1982) – verfügt China in Bezug auf die Inseln im Südchinesischen Meer über Binnengewässer, Hoheitsgewässer, Anschlusszone, ausschließliche Wirtschaftszone und Festlandsockel. Darüber hinaus besitzt China historische Rechte im Südchinesischen Meer.

71. In Übereinstimmung mit dem 387. Gesetz von 1949, dem 3046. Gesetz von 1961, dem 5446. Gesetz von 1968, der 370. Präsidialproklamation von 1968, des 1599. Präsidialdekretes von 1978 und dem 9522. Gesetz von 2009 haben die Philippinen ihre Binnengewässer, Archipelgewässer und Hoheitsgewässer sowie ihre ausschließliche Wirtschaftszone und ihren Festlandsockel bekannt gemacht.

72. Im Südchinesischen Meer liegen die Küsten des Landterritoriums Chinas und der Philippinen einander gegenüber. Die Entfernung beträgt weniger als 400 Seemeilen. Die von beiden Ländern beanspruchten Seegebiete überschneiden sich, was Anlass zu einem maritimen Abgrenzungsstreit gegeben hat.

III. China und die Philippinen haben einen Konsens über die Beilegung ihrer Streitigkeiten im Südchinesischen Meer erzielt

73. China verteidigt entschlossen seine Souveränität über die Inseln im Südchinesischen Meer und widersetzt sich vehement der illegalen Besetzung chinesischer Inseln und Riffe durch die Philippinen und deren auf einseitigen Ansprüchen beruhenden Handlungen, die die Rechte und Interessen Chinas in seinen eigenen Gewässern verletzen. Zugleich übt China aber auch große Zurückhaltung, um den Frieden und die Stabilität im Südchinesischen Meer zu wahren. China hält an einer friedlichen Lösung der Streitigkeiten mit den Philippinen in diesem Meer fest und hat dafür unermüdliche Anstrengungen unternommen. Durch mehrere bilaterale Beratungen über die Kontrolle maritimer Differenzen und zur Förderung der pragmatischen maritimen Zusammenarbeit haben beide Länder wichtige Übereinkünfte darüber erzielt, die Streitigkeiten im Südchinesischen Meer durch Verhandlungen zu lösen und die Differenzen angemessen unter Kontrolle zu halten.

1. Die Streitigkeiten im Südchinesischen Meer durch Verhandlungen beizulegen, ist Konsens und Verpflichtung von China und den Philippinen

74. China setzt sich konsequent dafür ein, auf Grundlage der Fünf Prinzipien der friedlichen Koexistenz – gegenseitige Achtung der Souveränität und territorialen Integrität, gegenseitiger Nichtangriff, gegenseitige Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, Gleichberechtigung und gegenseitiger Nutzen sowie friedliche Koexistenz – mit allen Ländern freundschaftliche Beziehungen zu entwickeln.

75. Im Juni 1975 normalisierten China und die Philippinen ihre Beziehungen. Im gemeinsamen Abschlusskommunikee stimmten beide Regierungen darin überein, alle Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln, ohne Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu lösen.

76. Tatsächlich richtete China seine Initiative zur Lösung des Problems im Südchinesischen Meer durch „Zurückstellung von Differenzen und gemeinsame Erschließung" zuerst an die Philippinen. Als im Juni 1986 der chinesische Staatsführer Deng Xiaoping den philippinischen Vizepräsidenten Salvador Laurel empfing, betonte er, dass der Nansha-Archipel zu China gehöre, und äußerte sich zu den betreffenden Differenzen: „Das Problem kann vorerst beiseite gelegt werden. In einigen Jahren können wir uns zusammensetzen und in einer ruhigen und gelassenen Atmosphäre durch Gespräche eine allgemein akzeptierte Lösung finden. Wir werden nicht zulassen, dass dieses Problem die freundschaftlichen Beziehungen Chinas mit den Philippinen und anderen Ländern beeinträchtigt." Beim Treffen mit der philippinischen Präsidentin Corazón Aquino im April 1988 bekräftigte Deng Xiaoping: „Beim Problem über den Nansha-Archipel verfügt China über das größte Mitspracherecht. Der Nansha-Archipel ist die ganze Geschichte hindurch chinesisches Territorium gewesen und über einen langen Zeitraum erfolgte international kein Einspruch." „Im Interesse der freundschaftlichen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern können wir das Problem vorerst beiseite legen und eine gemeinsame Erschließung anstreben", so Deng weiter. Seitdem hat China bei der Behandlung von Streitigkeiten im Südchinesischen Meer und der Entwicklung bilateraler Beziehungen mit den Anliegerstaaten stets Deng Xiaopings Idee über die „Zurückstellung von Differenzen und gemeinsame Erschließung unter der Voraussetzung, dass China die Souveränität besitzt" verfolgt.

77. Seit den 1980er Jahren hat China eine Reihe von Vorschlägen und Initiativen zur Kontrolle und Beilegung der Streitigkeiten zwischen China und den Philippinen im Südchinesischen Meer vorgebracht und seine Souveränität über den Nansha-Archipel, seine Position über die friedliche Streitlösung sowie die Initiative von der „Zurückstellung von Differenzen im Interesse einer gemeinsamen Erschließung" mehrmals bekräftigt. Außerdem hat sich China eindeutig darüber geäußert, dass es sich gegen eine Einmischung von außen und gegen die Internationalisierung des Problems verwahrt. China betont, dass die Streitigkeiten die Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen nicht behindern soll.

78. Das 25. ASEAN-Außenministertreffen in Manila im Juli 1992 veröffentlichte die ASEAN-Erklärung über das Südchinesische Meer. China würdigte bestimmte Prinzipien der Erklärung. China plädiert stets dafür, die Territorialfrage in Bezug auf manche Inseln und Riffe des Nansha-Archipels auf friedlichem Verhandlungswege zu lösen, und lehnt Gewaltanwendung ab. China ist bereit, mit den betreffenden Ländern in Verhandlungen über die Umsetzung des Prinzips „Zurückstellung von Differenzen im Interesse einer gemeinsamen Erschließung" einzutreten, wenn die Bedingungen dafür reif sind.

79. In der Gemeinsamen Erklärung zu den Konsultationen zwischen der Volksrepublik China und der Republik der Philippinen über das Problem im Südchinesischen Meer und die Zusammenarbeit in anderen Bereichen, die von beiden Ländern im August 1995 bekannt gegeben wurde, heißt es: „Streitigkeiten sollten von den direkt betroffenen Ländern gelöst werden" und „Beide Seiten sind darin übereingekommen, die Zusammenarbeit Schritt für Schritt zu fördern und schließlich den Streit durch Verhandlungen beizulegen." Nachfolgend bekräftigten China und die Philippinen ihre Übereinstimmung in der Lösung des Problems im Südchinesischen Meer durch Verhandlungen in mehreren bilateralen Dokumenten, darunter die Gemeinsame Erklärung der Konferenz der chinesisch-philippinischen Arbeitsgruppe für vertrauensbildende Maßnahmen im März 1999 und die Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Volksrepublik China und der Republik der Philippinen über den Rahmenplan für bilaterale Kooperationen im 21. Jahrhundert im Mai 2000.

80. Im November 2002 unterzeichneten China und zehn ASEAN-Staaten die Erklärung über das Verhalten der Parteien im Südchinesischen Meer (DOC) und verpflichteten sich feierlich: „Nach den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechtes einschließlich des UNCLOS aus dem Jahr 1982 sollten die direkt betroffenen souveränen Staaten ihren Streit um Territorien und Hoheitsbefugnisse friedlich durch freundschaftliche Konsultationen und Verhandlungen lösen, anstatt Gewalt anzuwenden oder mit Gewalt zu drohen."

81. Danach haben China und die Philippinen die in der DOC abgelegte Verpflichtung in mehreren bilateralen Dokumenten bekräftigt, z. B. im Gemeinsamen Pressekommunikee der Regierungen der Volksrepublik China und der Republik der Philippinen im September 2004 und in der Gemeinsamen Erklärung der Volksrepublik China und der Republik der Philippinen im September 2011.

82. Die erwähnten bilateralen Dokumente der beiden Länder und die entsprechenden DOC-Regelungen verkörpern ihre Übereinkünfte und Verpflichtungen zur Lösung der Streitigkeiten im Südchinesischen Meer: Erstens sollte der Konflikt von jenen souveränen Staaten gelöst werden, die direkt damit befasst sind; zweitens sollte der Konflikt durch Verhandlungen und Konsultationen auf der Grundlage von Gleichberechtigung und gegenseitigem Respekt friedlich beigelegt werden; und drittens sollten die direkt betroffenen souveränen Staaten nach den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechtes einschließlich des UNCLOS aus dem Jahr 1982 „den Streit letztendlich durch Verhandlungen beilegen".

83. China und die Philippinen haben eine verhandlungsbasierte Streitbeilegung mehrmals bekräftigt und mehrfach unterstrichen, dass die Verhandlungen unter den direkt betroffenen souveränen Staaten stattfinden sollten. Die oben genannten Vereinbarungen schlossen offensichtlich eine Streitlösung durch die Einmischung eines Dritten aus. Die gemeinsame Erklärung aus dem Jahr 1995 schreibt insbesondere vor, „den bilateralen Streit letztendlich durch Verhandlungen zu lösen". Die Verwendung der Formulierung „letztendlich" diente offensichtlich zur Betonung der Absicht, dass „Verhandlungen" die von den beiden Seiten gewählte einzige Streitlösungsmethode sind, und schloss alle anderen Lösungsmethoden u. a. mit Zuhilfenahme eines Dritten aus. Die erwähnten Übereinstimmungen und Verpflichtungen bilden die Vereinbarung zwischen China und den Philippinen zur Lösung ihrer Streitigkeiten im Südchinesischen Meer mit Ausschluss der Einmischung eines Dritten. Diese Vereinbarung muss strikt eingehalten werden.

2. Den Konflikt im Südchinesischen Meer angemessen zu kontrollieren, ist Konsens zwischen China und den Philippinen

84. China tritt konsequent dafür ein, dass alle Seiten den Konflikt durch Ausarbeitung von Regeln, Verbesserung von Mechanismen, pragmatische Zusammenarbeit und gemeinsame Erschließung kontrollieren, um ein günstiges Klima für die endgültige Lösung der Streitigkeiten im Südchinesischen Meer zu schaffen.

85. Seit den 1990er Jahren erzielten China und die Philippinen mehrere Übereinkünfte über die Konfliktkontrolle: Erstens sollten sich beide Seiten bei umstrittenen Fragen zurückhalten und keine Aktionen vornehmen, die die Situation eskalieren lassen könnten; zweitens halten beide Seiten daran fest, die Streitigkeiten durch bilaterale Konsultationen zu kontrollieren; drittens verpflichten sich beide Seiten zur pragmatischen maritimen Zusammenarbeit und gemeinsamen Erschließung; und viertens sollte der Streit die gesunde Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen sowie den Frieden und die Stabilität im Südchinesischen Meer nicht beeinträchtigen.

86. In der DOC erreichten China und die Philippinen auch den folgenden Konsens: Beide Seiten üben Zurückhaltung und unternehmen keine Aktionen zur Komplizierung oder Eskalation der Streitigkeiten sowie zur Beeinträchtigung von Frieden und Stabilität; vor einer friedlichen Lösung des Streites um Territorien und Hoheitsbefugnisse sollten sich beide Seiten im Geiste der Zusammenarbeit und Verständigung um den Aufbau gegenseitigen Vertrauens durch verschiedene Kanäle bemühen; beide Seiten werden über die Zusammenarbeit in den Bereichen Meeresumweltschutz, Meeresforschung, Sicherheit von Navigation und Kommunikation auf See, Such- und Rettungsaktionen sowie Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität diskutieren und entsprechende Kooperationen betreiben.

87. China und die Philippinen haben bei der Kontrolle ihrer Differenzen und in ihrer pragmatischen maritimen Zusammenarbeit positive Fortschritte erzielt.

88. Im März 1999 fand die erste Konferenz der chinesisch-philippinischen Arbeitsgruppe für vertrauensbildende Maßnahmen im Südchinesischen Meer statt. In der Gemeinsamen Erklärung dieser Konferenz heißt es: „Beide Seiten stimmen darin überein, den Streit nach allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechtes einschließlich des UNCLOS und durch Gespräche friedlich zu lösen, … [sowie] Zurückhaltung zu üben und keine Aktionen zu unternehmen, die die Situation eskalieren lassen könnten."

89. In der Gemeinsamen Presseerklärung der 3. Konferenz der chinesisch-philippinischen Expertengruppe für vertrauensbildende Maßnahmen im April 2001 ist festgehalten: „Beide Seiten halten den bilateralen Konsultationsmechanismus zur Erforschung von Kooperationsmöglichkeiten im Südchinesischen Meer für erfolgreich. Die dabei erzielten Verständigungen und Übereinkünfte haben eine konstruktive Rolle bei der Wahrung der gesunden Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen sowie von Frieden und Stabilität im Südchinesischen Meer gespielt."

90. In Anwesenheit führender Politiker der beiden Länder unterzeichneten die China National Offshore Oil Corporation (CNOOC) und die Philippine National Oil Company (PNOC) im September 2004 den Vertrag über gemeinsame seeseismische Unternehmungen in bestimmten Gewässern des Südchinesischen Meeres. Mit Zustimmung Chinas und der Philippinen unterschrieben im März 2005 drei nationale Erdölunternehmen aus China, den Philippinen und Vietnam den Vertrag über gemeinsame seeseismische Unternehmungen der drei Seiten in Vertragsgewässern des Südchinesischen Meeres. Es wurde vereinbart, dass diese drei Erdölunternehmen innerhalb der dreijährigen Vertragsfrist die Erhebung und Verarbeitung einer gewissen Menge von Daten für zwei- bzw. dreidimensionale seismische Linien im Vertragsgebiet mit einer Fläche von ca. 143 000 Quadratkilometern abschließen und schon ermittelte zweidimensionale seismische Linien nochmals bearbeiten, um die dortigen Erdölressourcen zu erforschen und einschätzen zu können. Die Gemeinsame Erklärung der Volksrepublik China und der Republik der Philippinen stellte 2007 fest: „Beide Seiten sind der übereinstimmenden Meinung, dass die dreiseitigen gemeinsamen seeseismischen Unternehmungen im Südchinesischen Meer ein Vorbild für die Zusammenarbeit in dieser Region werden können. Beide Seiten kamen überein, künftige Möglichkeiten zur Hebung der dreiseitigen Zusammenarbeit auf ein höheres Niveau auszuloten, um die gute Tendenz beim gegenseitigen Vertrauensaufbau in dieser Region zu verstärken."

91. Es ist bedauerlich, dass aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft der philippinischen Seite die Konferenz der chinesisch-philippinischen Arbeitsgruppe für vertrauensbildende Maßnahmen ins Stocken geraten ist und die gemeinsamen seeseismischen Unternehmungen von China, den Philippinen und Vietnam keine Fortschritte machen.

IV. Die Philippinen haben wiederholt Maßnahmen getroffen, die die Streitigkeiten verkomplizieren und eskalieren lassen

92. Seit den 1980er Jahren haben die Philippinen immer wieder Maßnahmen ergriffen, die zur Verkomplizierung und Eskalation der Streitigkeiten führten.

1. Die Philippinen versuchen, ihre illegale Besetzung einiger Inseln und Riffe des chinesischen Nansha-Archipels zu erweitern

93. In den 1980ern begannen die Philippinen, militärische Einrichtungen auf einigen von ihnen illegal eroberten Inseln und Riffen des chinesischen Nansha-Archipels zu errichten. In den 1990ern führten die Philippinen dort den Bau von Flughäfen sowie Flotten- und Luftwaffenstützpunkten fort; mit der Insel Zhongye als Schwerpunkt unternahmen die Philippinen ständige Bemühungen um den Bau und die Renovierung von Flughäfen, Kasernen, Anlegeplätzen und anderen Einrichtungen, um schwere Transportflugzeuge und Kampfflugzeuge sowie mehr und größere Kriegsschiffe unterbringen zu können. Ferner provozierten die Philippinen ganz bewusst, indem sie häufig Kriegsschiffe und Flugzeuge schickten, um in die Atolle Wufang, Xian'e, Xinyi, Banyue und Ren'ai des Nansha-Archipels einzudringen, und zerstörten skrupellos die von China angelegten Vermessungszeichen.

94. Noch schlimmer war die Entsendung des philippinischen Panzerlandungsschiffes Sierra Madre (LT-57), das am 9. Mai 1999 in das chinesische Atoll Ren'ai eindrang. Unter dem Vorwand „technischer Defekte" lief das Schiff gesetzwidrig vor diesem Atoll auf Grund. China legte sofort bei den Philippinen einen förmlichen Protest ein und forderte die umgehende Entfernung des Schiffes. Doch die Philippinen behaupteten, dass das Schiff aus „Mangel an Ersatzteilen" nicht zu entfernen sei.

95. Dagegen legte China bei den Philippinen neuerliche Proteste ein und forderte wiederholt die Abschleppung des Schiffes. Im November 1999 traf beispielsweise der chinesische Botschafter auf den Philippinen mit dem philippinischen Außenminister Domingo Siazon und dem Leiter des präsidialen Mitarbeiterstabs Leonora de Jesus zu einer neuen Protest-runde zusammen. Die Philippinen gaben zwar mehrmals das Versprechen, das betroffene Schiff abzuziehen, ergriffen jedoch keinerlei Maßnahmen.

96. Im September 2003, als China davon erfuhr, dass die Philippinen Einrichtungen rund um das illegal vor dem Atoll Ren'ai auf Grund gelaufene Schiff errichten wollten, legte China sogleich bei den Philippinen einen förmlichen Protest ein. Der philippinische amtierende Außenminister Franklin Ebdalin erwiderte, dass die Philippinen keine Absicht hätten, auf dem Atoll Ren'ai Einrichtungen anzulegen, und dass sie als Unterzeichner der DOC nicht als Erster gegen die Erklärung verstoßen wollten.

97. Die Philippinen kamen ihrem Versprechen zur Abschleppung des Schiffes jedoch nicht nach, stattdessen kam es von ihrer Seite zu noch schlimmeren Provokationen. Im Februar 2013 wurde das betroffene Schiff mit Kabeln umgeben; Menschen an Bord waren damit beschäftigt, Vorbereitungen für den Bau fester Einrichtungen zu treffen. Als Reaktion auf Chinas mehrfachen Protest behauptete der philippinische Verteidigungsminister Voltaire Gazmin, dass die Philippinen nur das Schiff mit Nachschub versorgten und Reparaturen vornähmen, und gab die Verpflichtung ab, keine Einrichtungen auf dem Atoll Ren'ai bauen zu wollen.

98. Am 14. März 2014 gab das philippinische Außenministerium eine Erklärung ab und bestätigte ganz offen, dass die Philippinen damals das Panzerlandungsschiff Sierra Madre vor dem Atoll Ren'ai auf Grund laufen ließen, ausschließlich um es als eine permanente Installation der philippinischen Regierung auf dem Atoll einzusetzen. Die Philippinen beabsichtigten dies als Ausrede für die Nichterfüllung ihres Versprechens zur Entfernung des Schiffes zu benutzen, um schließlich das Atoll Ren'ai an sich zu reißen. China brachte sofort seine Bestürzung über diese Erklärung zum Ausdruck und bekräftigte, dass es auf keinen Fall den Philippinen gestatten würde, das Atoll Ren'ai auf irgendeine Art und Weise zu besetzen.

99. Im Juli 2015 erklärten die Philippinen öffentlich, dass die sogenannte „Wartung" des vor dem Atoll Ren'ai auf Grund gelaufenen Schiffes dessen Befestigung diene.

100. Die Philippinen erwiesen sich damit als das erste Land, das dreist gegen die DOC verstoßen hat, indem sie das Kriegsschiff Sierra Madre vor dem Atoll Ren'ai auf Grund laufen ließen, ihr Versprechen zur Abschleppung des Schiffes schließlich brachen und sogar Befestigungsmaßnahmen ergriffen.

101. Seit Jahren haben die Philippinen bestimmte Inseln und Riffe des chinesischen Nansha-Archipels gesetzwidrig okkupiert und dort verschiedene militärische Einrichtungen errichtet, um vollendete Tatsachen zu schaffen und eine langfristige Okkupation herbeizuführen. Diese Handlungen haben die Souveränität Chinas über diese Inseln und Riffe grob verletzt, wie auch die UN-Charta und die Grundnormen des Völkerrechtes.

2. Die Philippinen haben wiederholt ihre Verletzung der maritimen Rechte und Interessen Chinas intensiviert

102. Seit den 1970er Jahren sind die Philippinen aufgrund ihrer unilateralen Ansprüche auf u. a. die Bänke Liyue und Zhongxiao eingefallen und führten dort widerrechtlich Öl- und Gasbohrungen durch, einschließlich der Ausschreibungen bestimmter Abschnitte.

103. Seit 2000 haben die Philippinen die auszuschreibenden Gebiete vergrößert und sind großflächig in bestimmte Meereszonen des Nansha-Archipels eingedrungen. 2003 erklärten die Philippinen eine große Fläche dieser Meereszonen zum Gegenstand von Ausschreibungen und führten im Mai 2014 die 5. Ausschreibungsrunde für Öl- und Gasbohrungen durch, wobei sich vier Abschnitte bis in bestimmte Seegebiete des Nansha-Archipels erstreckten.

104. Die Philippinen sind immer wieder in bestimmte Gewässer des Nansha-Archipels eingefallen und haben die regulären Produktionstätigkeiten der chinesischen Fischer und ihrer Boote gestört. Statistiken zufolge ereigneten sich zwischen 1989 und 2015 mindestens 97 Vorfälle, in denen die Philippinen die Lebens- und Eigentumssicherheit der chinesischen Fischer illegal gefährdeten, darunter acht Schießereien, 34 Raubüberfälle, 40 Festnahmen und 15 Verfolgungsjagden; knapp 200 Fischerboote und mehr als tausend Fischer waren davon betroffen. Außerdem behandelten die Philippinen die chinesischen Fischer in gewalttätiger, brutaler und unmenschlicher Weise.

105. Die philippinischen Bewaffneten ignorierten häufig die Lebenssicherheit der chinesischen Fischer und wandten exzessiv Gewalt an. Am 27. April 2006 drang ein philippinisches bewaffnetes Fischerboot in die Gewässer um die Bank Nanfang des Nansha-Archipels ein und attackierte das chinesische Fischerboot Qiongqionghai 03012. Ein philippinisches bewaffnetes Motorboot näherte sich dem chinesischen Fischerboot, und vier Bewaffnete eröffneten das Feuer direkt auf die Brücke des Bootes. Nach einer kontinuierlichen Abfolge von Schüssen kamen Chen Yichao und weitere drei Fischer ums Leben, zwei wurden schwer und einer leicht verwundet. Anschließend bestiegen dreizehn Bewaffnete gewaltsam das Boot und entwendeten die Satellitennavigation, Kommunikationsgeräte, Fischereigeräte und den Fang.

106. Die Philippinen haben durch ihre oben erwähnten Handlungen wiederholt die maritimen Rechte und Interessen Chinas geschädigt, um ihre immer weitergehenden illegalen Ansprüche im Südchinesischen Meer durchzusetzen, was die Souveränität Chinas in dieser Region und die entsprechenden Rechte und Interessen schwerwiegend verletzte. Diese Handlungen der Philippinen liefen in ernster Weise ihrer Verpflichtung in der DOC zuwider, sich Zurückhaltung aufzuerlegen und keine Maßnahmen zur Verkomplizierung oder Eskalation der Streitigkeiten zu treffen. Indem die Philippinen die chinesischen Fischer und ihre Boote beschossen und ausraubten sowie sie unrechtmäßig verhafteten und unmenschlich behandelten, verletzten sie in schwerwiegender Weise die persönliche und Eigentumssicherheit sowie die Würde der chinesischen Fischer und traten die grundlegenden Menschenrechte dreist mit Füßen.

3. Die Philippinen versuchen, sich auch die chinesische Insel Huangyan einzuverleiben

107. Die Philippinen erheben auch einen Gebietsanspruch auf die chinesische Insel Huangyan und versuchen sie illegal zu besetzen.

108. Die Insel Huangyan ist Chinas ureigenes Territorium und China übt dort kontinuierlich, friedlich und effektiv seine Hoheitsrechte und -befugnisse aus.

109. Vor 1997 hatten die Philippinen niemals Einwände dagegen vorgebracht, dass die Insel Huangyan zu China gehört, und dementsprechend niemals eine Territorialforderung gestellt. So äußerte sich am 5. Februar 1990 der philippinische Botschafter in Deutschland Bienvenido A. Tan, Jr., in einem Brief an den deutschen Funkamateur Dieter Löffler: „Laut Angaben des philippinischen Nationalen Amtes für Kartografie und Ressourceninformationen untersteht das Riff Scarborough bzw. die Insel Huangyan nicht der Gebietshoheit der Philippinen."

110. In der Bescheinigung über territoriale Grenzen der Republik der Philippinen, die vom philippinischen Nationalen Amt für Kartografie und Ressourceninformationen am 28. Oktober 1994 ausgestellt wurde, heißt es: „Die territorialen Grenzen und Hoheitsrechte der Republik der Philippinen sind in Artikel 3 des am 10. Dezember 1898 unterzeichneten Vertrags von Paris festgelegt." Darüber hinaus wurde klargestellt: „Die territorialen Grenzen, die die vom Nationalen Amt für Kartografie und Ressourceninformationen im Auftrag des philippinischen Ministeriums für Umwelt und Naturressourcen herausgegebene offizielle Landkarte Nr. 25 zeigt, sind völlig korrekt und verkörpern auch den wirklichen Zustand." Wie oben erwähnt, sind die territorialen Grenzen der Philippinen im Vertrag von Paris und zwei weiteren Abkommen definiert und die chinesische Insel Huangyan liegt offensichtlich außerhalb dieser Grenzen, was sich in der offiziellen Landkarte Nr. 25 widerspiegelt. In einem vom 18. November 1994 datierten Brief an die American Radio Relay League, Inc. schrieb die Philippinische Vereinigung der Funkamateure: „Eine sehr wichtige Tatsache ist, dass die zuständigen [philippinischen] Behörden erklärt haben, dass in Übereinstimmung mit Artikel 3 des am 10. Dezember 1898 unterschriebenen Vertrags von Paris das Riff Scarborough sich etwas außerhalb der territorialen Grenzen der Philippinen befinde."

111. Im April 1997 kehrten die Philippinen ihrer Position den Rücken, dass ihr Territorium die Insel Huangyan nicht umfasst. Sie verfolgten, überwachten und störten die Forschungstätigkeiten eines vom Chinesischen Funksportverband organisierten internationalen Expeditionsteams aus Funkamateuren auf der Insel Huangyan. Ohne Rücksicht auf die historischen Tatsachen behaupteten die Philippinen, dass die Insel Huang-yan zu ihrem Territorium gehöre, weil sie innerhalb der von ihnen beanspruchten 200 Seemeilen breiten ausschließlichen Wirtschaftszone liege. In diesem Zusammenhang legte China mehrmals bei den Philippinen Protest ein und wies explizit darauf hin, dass die Insel Huangyan sein ureigenes Territorium und der Anspruch der Philippinen ungerechtfertigt, illegal und ungültig sei.

112. Am 17. Februar 2009 verabschiedete der philippinische Kongress das 9522. Gesetz, welches widerrechtlich die chinesische Insel Huangyan sowie einige Inseln und Riffe des Nansha-Archipels der Hoheitsgewalt der Philippinen unterstellte. China legte sofort bei den Philippinen Protest ein und gab eine Erklärung ab, um seine Souveränität über die Insel Huangyan und den Nansha-Archipel sowie die umliegenden Gewässer zu bekräftigen; die von irgendeinem anderen Land erhobenen Gebietsansprüche seien gesetzwidrig und ungültig.

113. Am 10. April 2012 drang das philippinische Kriegsschiff Gregorio del Pilar (PF-15) in die umliegenden Gewässer der Insel Huangyan ein. Die Philippiner an Bord nahmen illegal die chinesischen Fischer, die dort Fischerei betrieben, fest, beschlagnahmten ihre Boote und behandelten sie auf eine sehr unmenschliche Weise und provozierten damit den Zwischenfall der Insel Huangyan. Daraufhin legte China wiederholt in Beijing und Manila förmlichen Protest ein, um gegen die Verletzung der territorialen Souveränität Chinas und die ungerechte Behandlung der chinesischen Fischer zu protestieren, und forderten die Philippinen auf, unverzüglich alle ihre Schiffe und Personen zurückzuziehen. Zur gleichen Zeit entsandte die chinesische Regierung umgehend Seeüberwachungsschiffe und Fischereiverwaltungsschiffe auf die Insel Huangyan, um ihre Souveränität zu schützen und die chinesischen Fischer zu retten. Im Juni 2012, nach mehrmaligem förmlichem Protest Chinas, zogen die Philippinen die betreffenden Schiffe und Personen ab.

114. Der Territorialanspruch der Philippinen auf die Insel Huangyan ist völkerrechtlich in keiner Weise zu begründen. Die Behauptung, dass diese Insel Teil des Territoriums der Philippinen sei, weil sie innerhalb ihrer 200 Seemeilen breiten ausschließlichen Wirtschaftszone liege, ist offensichtlich eine vorsätzliche und absurde Verzerrung des Völkerrechtes. Die Philippinen verletzten in schwerer Weise die territoriale Souveränität Chinas sowie die UN-Charta und die Grundnormen des Völkerrechtes, indem sie ein Kriegsschiff entsandten, um in die umliegenden Gewässer der Insel Huangyan einzufallen. Dass die Philippinen ihre Schiffe und Personen zu einem massiven Einfall ins Seegebiet um diese Insel anstifteten, stellte eine ernste Verletzung der Hoheitsrechte und -interessen Chinas in dieser Region dar. Die unrechtmäßige Festnahme der in diesen Gewässern regulär arbeitenden chinesischen Fischer sowie die anschließende sehr unmenschliche Behandlung durch die Philippinen verletzten in grober Weise ihre Würde und Menschenrechte.

4. Die unilaterale Einleitung eines Schiedsverfahrens durch die Philippinen ist ein böswilliger Akt

115. Am 22. Januar 2013 stellte die damalige Regierung der Republik der Philippinen, unter Missbrauch der UNCLOS-Streitbeilegungsverfahren, einseitig den Antrag auf ein Schiedsverfahren über das Problem im Südchinesischen Meer. Auf diese Weise verletzte sie die von China und den Philippinen erzielte und mehrmals bestätigte Übereinkunft über eine verhandlungsbasierte Lösung der Streitigkeiten im Südchinesischen Meer und verstieß gegen ihre feierliche Verpflichtung in der DOC. Die Philippinen verpackten absichtlich die Streitigkeiten in eine Frage der ausschließlichen Auslegung oder Anwendung des UNCLOS, wohl wissend, dass Territorialkonflikte kein Regelungsgegenstand des UNCLOS sind und dass maritime Abgrenzungsstreitigkeiten von der Anwendung obligatorischer UNCLOS-Streitbeilegungsverfahren durch eine chinesische Erklärung im Jahr 2006 ausgeschlossen sind. Durch die Beantragung eines Schiedsverfahrens zielten die Philippinen nicht auf eine Streitlösung mit China ab, sondern darauf, die territoriale Souveränität sowie die maritimen Rechte und Interessen Chinas im Südchinesischen Meer zu leugnen – ein Vorgehen in böser Absicht.

116. Erstens ist die unilaterale Einleitung eines Schiedsverfahrens durch die Philippinen eine Verletzung der Übereinkunft zwischen China und den Philippinen über eine verhandlungsbasierte Streitbeilegung. In bestimmten bilateralen Dokumenten haben beide Seiten die Übereinkunft erzielt, die Streitigkeiten im Südchinesischen Meer durch Verhandlungen zu lösen, und sie mehrmals bestätigt. Beide Länder haben sich auch in der DOC feierlich zu einer verhandlungsbasierten Lösung dieser Streitigkeiten verpflichtet und diese Verpflichtung in mehreren bilateralen Dokumenten festgehalten. Die genannten bilateralen Dokumente und die entsprechenden DOC-Regelungen ergänzen sich gegenseitig und bilden zusammen die Vereinbarungen zwischen China und den Philippinen. Demzufolge haben beide Seiten Verhandlungen als Mittel zur Lösung relevanter Streitfälle gewählt und den Lösungsansatz mit Zuhilfenahme eines Dritten – einschließlich eines Schiedsspruchs – ausgeschlossen. Es gilt das Prinzip „Verträge sind einzuhalten". Diese Grundnorm des Völkerrechtes muss umgesetzt werden. Dass die Philippinen gegen ihre eigene feierliche Verpflichtung verstießen, ist ein schlimmer Vertrauensbruch. Ein solches Handeln kann weder den Philippinen Rechte verschaffen noch China Pflichten auferlegen.

117. Zweitens verletzten die Philippinen durch ihre unilaterale Beantragung eines Schiedsverfahrens das Recht Chinas als ein Vertragsstaat des UNCLOS auf die selbstständige Wahl seiner Mittel zur Konfliktlösung. Der Artikel 280 des Teils XV des UNCLOS schreibt vor: „Dieser Teil beeinträchtigt nicht das Recht der Vertragsstaaten, jederzeit zu vereinbaren, eine zwischen ihnen entstehende Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens durch friedliche Mittel eigener Wahl beizulegen." Der Artikel 281 lautet: „Haben Vertragsstaaten, die Parteien einer Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens sind, vereinbart, deren Beilegung durch ein friedliches Mittel eigener Wahl anzustreben, so finden die in diesem Teil vorgesehenen Verfahren nur Anwendung, wenn eine Beilegung durch dieses Mittel nicht erzielt worden ist und wenn die Vereinbarung zwischen den Parteien ein weiteres Verfahren nicht ausschließt." Da sich China und die Philippinen eindeutig dafür entschieden haben, Streitigkeiten durch Verhandlungen zu lösen, gelten die im UNCLOS vorgeschriebenen obligatorischen Streitbeilegungsverfahren mit Zuhilfenahme eines Dritten nicht.

118. Drittens stellt die unilaterale Beantragung eines Schiedsverfahrens durch die Philippinen einen Missbrauch der UNCLOS-Streitbeilegungsverfahren dar. Das Wesen dieses Vorgehens der Philippinen ist die Frage der territorialen Souveränität über manche Inseln und Riffe des Nansha-Archipels. Die zur Entscheidung vorgelegten Angelegenheiten bilden einen untrennbaren Bestandteil der maritimen Abgrenzung zwischen China und den Philippinen. Die Frage des Landterritoriums wird nicht vom UNCLOS geregelt. China hat 2006 gemäß Artikel 298 des UNCLOS eine Erklärung über optionale Ausnahmen abgegeben, nach der Streitigkeiten in Bezug auf die Abgrenzung von Meeresgebieten, historische Buchten oder historische Rechtstitel, militärische Handlungen und Vollstreckungshandlungen in Ausübung souveräner Rechte oder von Hoheitsbefugnissen von der Anwendung obligatorischer UNCLOS-Streitbeilegungsverfahren ausgeschlossen sind. Die von etwa 30 Staaten einschließlich China abgegebenen derartigen Erklärungen machen einen Bestandteil der UNCLOS-Streitbeilegungsverfahren aus. Die Philippinen unterliefen durch die Maskierung ihrer Ansprüche böswillig die Beschränkungen in der chinesischen Erklärung über optionale Ausnahmen sowie den Umstand, dass Landterritorialkonflikte kein Regelungsthema des UNCLOS sind, und leiteten einseitig ein Schiedsverfahren ein. Dieses Vorgehen ist ein Missbrauch der UNCLOS-Streitbeilegungsverfahren.

119. Viertens haben die Philippinen zur Förderung des Schiedsverfahrens Tatsachen verzerrt, das Recht verdreht und ein Netz von Lügen gesponnen:

– Wohl wissend, dass die Gegenstände des Schiedsverfahrens die Gebietshoheit Chinas im Südchinesischen Meer berühren und dass die Territorialfrage nicht in die Zuständigkeit des UNCLOS fällt, haben die Philippinen absichtlich diese Frage durch Verdrehung oder Verpackung zu einer Frage der ausschließlichen Auslegung oder Anwendung des UNCLOS gemacht.

– Die Philippinen waren sich völlig darüber im Klaren, dass die Gegenstände des Schiedsverfahrens die Frage der Abgrenzung von Seegebieten betreffen und dass China durch eine auf Artikel 298 des UNCLOS basierende Erklärung die Streitigkeiten u. a. hinsichtlich der maritimen Abgrenzung von der Anwendung der UNCLOS-Streitbeilegungsverfahren ausgeschlossenen hat. Trotzdem haben sie vorsätzlich die in der Abgrenzung von Seegebieten zu berücksichtigenden Faktoren aus dem Zusammenhang gerissen, um die chinesische Erklärung über optionale Ausnahmen zu umgehen.

– Ungeachtet der Tatsache, dass China und die Philippinen nie über die Gegenstände des Schiedsverfahrens verhandelt haben, missinterpretierten die Philippinen vorsätzlich bestimmte bilaterale Beratungen über allgemeine maritime Angelegenheiten und Zusammenarbeit als Verhandlungen über die Gegenstände des Schiedsverfahrens und behaupteten unter diesem Vorwand, dass beide Seiten alle Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hätten.

– Die Philippinen behaupteten, dass sie nicht nach irgendeiner Entscheidung über die territoriale Zugehörigkeit oder nach Festlegung irgendeiner maritimen Grenze strebten. Doch während des Schiedsverfahrens, insbesondere während der mündlichen Anhörung, leugneten sie mehrfach die territoriale Souveränität sowie die maritimen Rechte und Interessen Chinas im Südchinesischen Meer.

– Die Philippinen ließen die konsequente Position und Praxis Chinas im Zusammenhang mit dem Problem im Südchinesischen Meer außer Acht und stellten die grundlose Behauptung auf, dass China exklusive maritime Rechte und Interessen im ganzen Südchinesischen Meer beanspruche.

– Die Philippinen übertrieben mit Absicht die historische Rolle westlicher Kolonialisten im Südchinesischen Meer und negierten die historischen Tatsachen und die entsprechende Rechtswirksamkeit in Chinas langjähriger Erschließung, Bewirtschaftung und Verwaltung bestimmter Gewässer des Südchinesischen Meeres.

– Die Philippinen stückelten entfernt relevante und schwache Beweise zusammen und brachten weit hergeholte Argumente vor, um ihre Klageforderungen zu unterstützen.

– Zur Untermauerung ihrer Ansprüche interpretierten die Philippinen willkürlich die Normen des Völkerrechtes und griffen in großem Ausmaß auf äußerst umstrittene juristische Präzedenzfälle und unmaßgebliche persönliche Meinungen zurück.

120. Kurz gesagt haben die Philippinen durch ihre einseitige Einleitung eines Schiedsverfahrens gegen das Völkerrecht einschließlich der Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des UNCLOS verstoßen. Das auf ihren unilateralen Antrag eingerichtete Schiedsgericht besaß von Anfang an keine entsprechende Zuständigkeit. Die von ihm gefällte Entscheidung ist nichtig und besitzt keine bindende Wirkung. Chinas territoriale Souveränität sowie seine maritimen Rechte und Interessen im Südchinesischen Meer werden davon in keiner Weise berührt. China nimmt und erkennt den Schiedsspruch nicht an und lehnt alle Ansprüche und Aktionen, die sich auf diesen Schiedsspruch gründen, ab und akzeptiert sie ebenfalls nicht.

V. Das Problem im Südchinesischen Meer und Chinas politische Maßnahmen

121. China ist eine wichtige Kraft zur Wahrung von Frieden und Stabilität im Südchinesischen Meer. China hält sich konsequent an die Zielsetzungen und Grundsätze der UN-Charta, setzt sich unerschütterlich für die internationale Rechtsstaatlichkeit ein, respektiert und praktiziert das Völkerrecht. Parallel zur entschlossenen Wahrung seiner territorialen Souveränität und seiner maritimen Rechte und Interessen im Südchinesischen Meer, besteht China darauf, Streitfälle durch Verhandlungen und Konsultationen beizulegen, Differenzen durch Regeln und Mechanismen zu kontrollieren sowie eine Win-win-Situation durch gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit zu schaffen, und engagiert sich dafür, das Südchinesische Meer zu einem Meer des Friedens, der Freundschaft und der Kooperation aufzubauen.

122. China hält daran fest, gemeinsam mit den Staaten in der Region den Frieden und die Stabilität im Südchinesischen Meer zu erhalten, bewahrt nachdrücklich die im Völkerrecht verankerte Navigations- und Überflugfreiheit für alle Länder und spricht sich dafür aus, dass Länder außerhalb der Region die Bemühungen der Anliegerstaaten achten und eine konstruktive Rolle bei der Wahrung von Frieden und Stabilität im Südchinesischen Meer spielen.

1. Die Territorialfrage im Nansha-Archipel

123. China schützt unbeirrt seine Souveränität über die Inseln im Südchinesischen Meer und die umliegenden Gewässer. Dass einige Länder illegale Territorialansprüche auf einige Inseln und Riffe des Nansha-Archipels erhoben und sie gewaltsam besetzten, stellt eine schwerwiegende Verletzung der UN-Charta und der Grundnormen der internationalen Beziehungen dar und ist deshalb gesetzwidrig und ungültig. China widersetzt sich solchen Taten entschieden und fordert die betreffenden Länder auf, die Verletzung des chinesischen Territoriums einzustellen.

124. China bemüht sich nach wie vor darum, mit den direkt betroffenen Staaten einschließlich der Philippinen auf Grundlage der Respektierung historischer Tatsachen und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht die Streitigkeiten durch Verhandlungen beizulegen.

125. Wie allgemein bekannt, wird die Frage des Landterritoriums nicht vom UNCLOS geregelt. Deswegen gehört die Territorialfrage im Nansha-Archipel nicht zum Geltungsbereich dieses Übereinkommens.

2. Abgrenzung der Seegebiete im Südchinesischen Meer

126. China plädiert dafür, durch Gespräche mit den direkt betroffenen Ländern im Rahmen des Völkerrechtes einschließlich des UNCLOS die Frage der Abgrenzung der Seegebiete im Südchinesischen Meer gerecht zu lösen. Vor einer endgültigen Lösung sollten alle Seiten eine zurückhaltende Haltung bewahren und keine Maßnahmen treffen, die die Konflikte verkomplizieren oder eskalieren lassen und den Frieden und die Stabilität beeinträchtigen.

127. Als China 1996 das UNCLOS ratifizierte, erklärte es: „Die Volksrepublik China wird durch Konsultationen mit seinen Nachbarländern mit gegenüberliegenden oder angrenzenden Küsten die Festlegung der Grenzlinien der maritimen Hoheitsbefugnisse in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und dem Prinzip der Billigkeit vornehmen." 1998 spezifizierte China in seinem Gesetz über die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel seine grundsätzliche Position in dieser Hinsicht: „Wenn sich die Ansprüche der Volksrepublik China und ihrer Nachbarländer mit angrenzenden oder gegenüberliegenden Küsten auf ausschließliche Wirtschaftszonen und Festlandsockel überschneiden, sollten die Grenzlinien in Anlehnung an das Völkerrecht und das Prinzip der Billigkeit durch Vereinbarungen festgelegt werden." Und: „Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes berühren nicht die historisch erlangten Rechte der Volksrepublik China."

128. China lehnt jeden Versuch ab, ihm maritime Hoheitsbefugnisse durch einseitige Aktionen aufzuzwingen, und erkennt auch keine Handlungen an, die seine maritimen Rechte und Interessen im Südchinesischen Meer verletzen.

3. Mittel der Streitbeilegung

129. Aufgrund des tiefen Verständnisses der internationalen Praxis und seiner eigenen reichen Praxis ist China fest davon überzeugt, dass zur Erörterung jeder zwischenstaatlichen Streitigkeit die Wahl von Mechanismen oder Mitteln keineswegs dem Willen eines souveränen Staates zuwiderlaufen darf, sondern auf der Zustimmung dieses Staates basieren soll.

130. In Bezug auf die Frage der Land- und Seegrenzen akzeptiert China kein einziges aufgezwungenes Lösungskonzept und ebenfalls keinen einzigen Lösungsansatz mit Zuhilfenahme eines Dritten. Am 25. August 2006 reichte China gemäß Artikel 298 des UNCLOS beim UN-Generalsekretär eine Erklärung ein, in der es heißt: „Hinsichtlich der Streitigkeiten, die in Abschnitt 1 Buchstabe a, b und c des Artikels 298 des UNCLOS angeführt werden, akzeptiert die Regierung der Volksrepublik China keine der in Paragraph 2 des Teils XV des UNCLOS vorgeschriebenen Verfahren." Damit machte China deutlich, dass die Streitigkeiten in Hinsicht auf die Abgrenzung von Meeresgebieten, historische Buchten oder historische Rechtstitel, militärische Handlungen und Vollstreckungshandlungen in Ausübung souveräner Rechte oder von Hoheitsbefugnissen oder bei denen der UN-Sicherheitsrat die ihm durch die UN-Charta übertragenen Aufgaben wahrnimmt, von der Unterwerfung unter die obligatorischen UNCLOS-Streitbeilegungsverfahren ausgeschlossen sind.

131. Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 hat die Volksrepublik China mit zwölf ihrer vierzehn auf dem Festland angrenzenden Länder im Geiste der gleichberechtigten Beratung und gegenseitigen Verständigung durch bilaterale Verhandlungen Grenzverträge geschlossen. Damit sind rund 90 Prozent der Landgrenze Chinas festgelegt und demarkiert. China hat sich mit Vietnam durch Gespräche über die Abgrenzung ihrer Hoheitsgewässer, ausschließlichen Wirtschaftszonen und Festlandsockel im Beibu-Golf verständigt. Chinas Bereitschaft und Bemühungen um Streitbeilegung durch Verhandlungen sind offensichtlich. Verhandlungen sind selbstverständlich ein unmittelbarer Ausdruck des Staatswillens und die betroffenen Seiten gelangen durch direkte Teilnahme daran zu einem Endergebnis. Die Praxis zeigt, dass ein Verhandlungserfolg leichter das Verständnis und die Unterstützung der Völker der betroffenen Länder gewinnen kann; außerdem wird ein solches Ergebnis effektiv in die Tat umgesetzt und besitzt eine dauerhafte Gültigkeit. Nur wenn alle Beteiligten durch gleichberechtigte Verhandlungen eine Übereinkunft erzielen, können bestimmte Streitfälle erst eine grundsätzliche und langfristige Lösung finden und die diesbezüglichen Vereinbarungen umfassend und wirksam durchgesetzt werden.

4. Konfliktkontrolle und praktische maritime Zusammenarbeit im Südchinesischen Meer

132. Nach dem Völkerrecht und der internationalen Praxis sollten sich die betroffenen Staaten vor der endgültigen Beilegung einer maritimen Streitigkeit Zurückhaltung auferlegen und alles in ihren Kräften Stehende tun, um provisorische Maßnahmen praktischer Natur zu unternehmen, darunter die Schaffung und Vervollkommnung von Regeln und Mechanismen zur Konfliktkontrolle, die Entfaltung der Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen und die Förderung einer gemeinsamen Erschließung unter Zurückstellung von Differenzen. Damit können Frieden und Stabilität im Südchinesischen Meer gewahrt und Bedingungen für eine endgültige Lösung der Streitigkeit geschaffen werden. Die entsprechenden Kooperationen und die gemeinsame Erschließung wirken sich nicht nachteilig auf die letztendliche Festlegung der Grenzen aus.

133. China fördert aktiv die Einrichtung bilateraler maritimer Beratungsmechanismen mit bestimmten Ländern und erforscht die Möglichkeiten für die gemeinsame Erschließung in Bereichen wie Fischerei, Erdöl und Erdgas. Es ruft die betreffenden Staaten auf, sich aktiv – in Übereinstimmung mit relevanten UNCLOS-Regelungen – mit dem Aufbau eines Kooperationsmechanismus zwischen den Anliegerstaaten des Südchinesischen Meeres auseinanderzusetzen.

134. China hat sich stets dafür engagiert, gemeinsam mit den ASEAN-Staaten die DOC umfassend und effektiv in die Tat umzusetzen und die praktische maritime Zusammenarbeit voranzutreiben. Als Ergebnis wurden einige erste Erfolge erzielt: Zwischen China und den ASEAN-Staaten wurden eine Hotline-Plattform für die gemeinsame Suche und Rettung auf See und eine Hotline-Plattform für hochrangige Diplomaten zum Umgang mit maritimen Notfällen eingerichtet sowie Planübungen zur gemeinsamen Suche und Rettung auf See durchgeführt.

135. China hat immer die Ansicht vertreten, dass alle betreffenden Parteien unter der Voraussetzung einer umfassenden und effektiven Umsetzung der DOC aktiv die Konsultationen über die „Verhaltensregeln im Südchinesischen Meer" voranbringen und auf der Basis einer Einigung so schnell wie möglich diese Regeln etablieren sollten. Um davor die maritimen Risiken angemessen zu kontrollieren, schlug China vor, präventive Maßnahmen zur Kontrolle von maritimen Risiken zu erforschen und auszuarbeiten. Dieser Vorschlag fand bei den ASEAN-Staaten eine einstimmige Anerkennung.

5. Navigations- und Überflugfreiheit und -sicherheit im Südchinesischen Meer

136. China setzt sich konsequent für den Schutz der im Völkerrecht vorgeschriebenen Navigations- und Überflugfreiheit für alle Länder sowie der Sicherheit der Seeverkehrswege ein.

137. Eine große Anzahl wichtiger Schifffahrtsrouten führt durch das Südchinesische Meer und einige davon sind die Haupttransportwege für Chinas Außenhandel und Energieimport. Deshalb ist es für das Land von hoher Bedeutung, die Navigations- und Überflugfreiheit sowie die Sicherheit der Verkehrswege auf dieser See zu gewährleisten. Seit Langem engagiert sich China dafür, gemeinsam mit den ASEAN-Staaten die freien und sicheren Schifffahrtswege im Südchinesischen Meer sicherzustellen, und hat dazu signifikante Beiträge geleistet. Dass sich alle Länder der im Völkerrecht verankerten Navigations- und Überflugfreiheit in dieser See erfreuen, steht außer Frage.

138. China hat aktiv globale öffentliche Güter zur Verfügung gestellt. Durch den Ausbau verschiedener Kapazitäten bemüht sich China darum, der internationalen Gemeinschaft Dienstleis-tungen wie Navigation und Navigationshilfe, Such- und Rettungseinsätze sowie Vorhersagen von See- und Wetterverhältnissen anzubieten, um die Sicherheit der Verkehrswege auf dem Südchinesischen Meer zu gewährleisten und zu fördern.

139. China befürwortet, dass man bei der Ausübung der Navigations- und Überflugfreiheit im Südchinesischen Meer die Hoheitsrechte und Sicherheitsinteressen der Anliegerstaaten in vollem Maße achten sowie ihre gemäß dem UNCLOS und anderen völkerrechtlichen Regelungen formulierten Gesetze und Vorschriften einhalten muss.

6. Gemeinsame Wahrung von Frieden und Stabilität im Südchinesischen Meer

140. China tritt dafür ein, dass die Wahrung von Frieden und Stabilität im Südchinesischen Meer eine gemeinsame Aufgabe von China und den ASEAN-Staaten sein soll.

141. China beharrt auf einer friedlichen Entwicklung, einer defensiven Verteidigungspolitik und einem neuen Sicherheitskonzept, das auf gegenseitigem Vertrauen und Nutzen sowie Gleichberechtigung und Zusammenarbeit beruht. In der Nachbarschaftsdiplomatie hält China an der Richtlinie, seine Nachbarn stets mit Wohlwollen zu behandeln und sie als Partner zu betrachten, und an der Politik, den Nachbarn Harmonie, Sicherheit und Wohlstand zu bringen, fest und praktiziert die Prinzipien der Freundschaft, Aufrichtigkeit, Nutzbringung und Toleranz. China ist eine standhafte Kraft zur Bewahrung von Frieden und Stabilität im Südchinesischen Meer sowie zur Förderung der Zusammenarbeit und Entwicklung in dieser Region. China engagiert sich für die Vertiefung der gutnachbarlichen Beziehungen und die Entfaltung praktischer Kooperationen mit den Anrainerstaaten sowie mit der ASEAN und anderen regionalen Organisationen, um eine gegenseitig vorteilhafte Entwicklung zu erreichen.

142. Das Südchinesische Meer ist sowohl eine Kommunikationsbrücke als auch ein Verbindungsband des Friedens sowie der Freundschaft, Zusammenarbeit und Entwicklung zwischen China und den umliegenden Ländern. Frieden und Stabilität im Südchinesischen Meer ist mit der Sicherheit, Entwicklung und Prosperität der Anrainerstaaten sowie mit dem Wohlergehen ihrer Bevölkerungen eng verknüpft. Den Frieden und die Stabilität sowie das Gedeihen und die Entwicklung im Raum des Südchinesischen Meeres zu verwirklichen, ist ein gemeinsamer Wunsch und eine gemeinsame Verantwortung Chinas und der ASEAN-Staaten und entspricht auch ihren gemeinsamen Interessen.

143. China ist bereit, für dieses Ziel auch in Zukunft unablässige Anstrengungen zu unternehmen.