Hinweis zur Erweiterung und Verlängerung der Befreiung von der Fingerabdruckerfassung beim Visumantrag
2024/08/31
Um die Verfahren der Visumbeantragung weiter zu vereinfachen, sind ab dem 02.09.2024 bis einschließlich 31.12.2025 alle Antragssteller, die Visa zur ein- und zweimaligen Einreise (innerhalb von 180 Tagen) beantragen, von der Abnahme der Fingerabdrücke befreit.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Telefon: (089)589 274 60 (Werktags 09:00-16:00)
E-Mail: munichcenter@cvsc.de
Generalkonsulat der VR China in München
30.08.2024