Hinweis zur Erweiterung und Verlängerung der Befreiung von der Fingerabdruckerfassung beim Visumantrag
2024/08/31

Um die Verfahren der Visumbeantragung weiter zu vereinfachen, sind ab dem 02.09.2024 bis einschließlich 31.12.2025 alle Antragssteller, die Visa zur ein- und zweimaligen Einreise (innerhalb von 180 Tagen) beantragen, von der Abnahme der Fingerabdrücke befreit.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon: (089)589 274 60 (Werktags 09:00-16:00)

E-Mail: munichcenter@cvsc.de

 

Generalkonsulat der VR China in München

30.08.2024